Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss einstimmig:

A)     Gebührensatzung:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis, die Gebührensatzung wird nicht geändert.

 

 

B)     Entgeltordnung

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Entgeltordnung des Rhein-Kreises Neuss:

 

Zwölfte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.96 in der derzeit gültigen Fassung

 

Aufgrund des § 26 Abs 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 10.12.2008 die folgende Änderung beschlossen:

 

                                                                        §1

In § 2 Abs. 1 Ziffer 6 der aktuellen Entgeltordnung wird der Preis für die Entgeltgruppe „Äste, Stämme, Baumstubben mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm, sortenreines Langgras“ von 65,00 €/t auf 45,00 €/t gesenkt.

 

                                                                        §2

Die vorstehende Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

 


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.