Sitzung: 13.05.2015 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0637/XVI/2015
Protokoll:
Kreistagsmitglied Bartsch dankte der Verwaltung für die Beantwortung
der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 07.04.2015 und machte darauf
aufmerksam, dass es für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen schwierig
sei, preisgünstigen Wohnraum im Kreisgebiet zu finden. Dieses Problem
verschärfe sich insbesondere bei Personen, die im Leistungsbezug nach dem SGB
II oder SGB XII stehen. Nach Auskunft des Jobcenters seien viele Vermieter
nicht mehr dazu bereit, Wohnungen an Leistungsempfänger nach dem SGB II zu
vermieten.
Kreistagsmitglied Thiel schloss sich den Ausführungen seines Vorredners
an und schlug daher eine Erhöhung der Mietobergrenzen in den von der
Problematik am stärksten betroffenen Städten Neuss, Dormagen und Meerbusch vor.
Auch im Hinblick auf die Flüchtlingssituation sowie die steigende Altersarmut
sah er dringenden Handlungsbedarf für die Behebung der Angebotsknappheit auf
dem Wohnungsmarkt.
Kreisdirektor Brügge erklärte hierzu, dass diese Problematik nicht
allein über die Festlegung des Mietspiegels gelöst werden könne, sondern vor
allem im Rahmen von Gesprächen mit den Städten und Gemeinden sowie den
Institutionen der Wohnungsbauwirtschaft erörtert werden müsse.
Hinsichtlich der dem derzeitigen Mietspiegel zu Grunde liegenden
Erhebung der Firma Analyse & Konzepte Hamburg merkten die Kreistagsmitglieder
Bartsch und Thiel an, dass hierbei der Schwerpunkt auf die Bestandsmieten im
Kreisgebiet gelegt worden sei. Diese würden jedoch nach deren Auffassung nicht
den aktuellen Wohnungsmarkt abbilden, da diese Wohnungen tatsächlich nicht mehr
verfügbar seien. Für den Fall der erneuten Erstellung eines Gutachtens sprachen
sie sich für eine stärkere Orientierung an den Angebotsmieten aus.
Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass die Notwendigkeit der
Fortschreibung des Mietspiegels derzeit überprüft werde und auch Gegenstand des
Treffens der Sozialdezernenten der Städte und Gemeinden im Juni 2015 sei.
Inwieweit bei der Festlegung des Mietspiegels die Bestands- bzw. Angebotsmieten
zu berücksichtigen seien, werde in diesem Zusammenhang nochmals diskutiert. Die
Beurteilung habe dabei anhand der durch die Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes festgelegten Kriterien zu erfolgen. Soweit über diese
Vorgaben hinausgehende Leistungen geprüft würden, müsse zudem die derzeitige
Haushaltssituation in die Betrachtung miteinbezogen werden.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich äußerte dahingehend Bedenken, dass nach
Angaben des Jobcenters zwar in einigen der Leistungsfälle ein
Kostensenkungsverfahren eingeleitet worden sei, ein Umzug jedoch aufgrund der
Knappheit an angemessenem Wohnraum offenbar häufig nicht möglich gewesen sei.
Dies könnte unter Umständen zu einer Kürzung der Leistungen für Betriebs- und
Heizkosten führen. Dabei würden die in der Richtlinie „Bedarfe für Unterkunft“
geregelten Ausnahmen ihres Erachtens in der Praxis nicht hinreichend angewandt.
Ausschussvorsitzender Dr. Klose bedauerte,
dass aufgrund der mangelnden Datenqualität hinsichtlich der eingeleiteten
Kostensenkungsverfahren keine umfassenden Aussagen zu den damit verbundenen
Auswirkungen getroffen werden konnten. Für die Zukunft regte er daher eine
entsprechende Sicherung von Statistikdaten an.
Kreisdirektor Brügge erklärte hierzu, dass eine Erfassung und
Auswertung der erforderlichen Statistikdaten aufgrund des für das Jobcenter vorgeschriebenen
Softwareprogrammes derzeit nicht möglich sei und diese daher händisch von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgezeichnet werden müssten. Vor allem bei
den größeren kreisangehörigen Städten und Gemeinden seien diese Daten jedoch
aufgrund der hohen Fallzahlen nur bedingt aussagekräftig. Diesbezüglich würden
in Absprache mit den betroffenen Kommunen mögliche Lösungsansätze erörtert.