Protokoll:

Herr Clever informiert, dass sowohl in festgesetzten als auch in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung von neuen Baugebieten grundsätzlich untersagt sei. Herr Clever berichtet, dass im Rhein-Kreis Neuss bereits für den Rhein und den Jüchener Bach Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert seien. Nun seien die Erft, der Gillbach und die Niers dazugekommen. Herr Clever verweist darauf, dass die Bezirksregierung Düsseldorf beim Rhein und im Bereich der Mündung der Erft für die Überprüfung der Verbote und ihrer Ausnahmen zuständig sei. Für alle anderen Gewässer sei die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

 

(Anmerkung der Schriftführung: Sämtliche Detailkarten zu den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Rhein-Kreis Neuss können im Internet unter: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html eingesehen werden.)

 

Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich zu multiresistenten Keimen. Vorsitzender Herr Wappenschmidt verweist auf die umfangreichen Unterlagen, die von der Verwaltung in der  letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zu dieser Thematik vorgelegt worden seien.