Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz wies darauf hin, dass es sich hier um eine Information der Verwaltung über die vorgesehene Neufassung des Landesnaturschutzrechts in Form eines Landesnaturschutzgesetzes handele. Der Beirat sei nicht aufgerufen, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Fristen seien nicht zu beachten.

 

Vorsitzender Lechner dankte für die Information. Es sei sicher erforderlich, sich mit den Texten in Ruhe auseinanderzusetzen, was in der Kürze der Zeit nicht jedem möglich gewesen sei.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass derzeit die Beteiligung der Verbände hierzu laufe.

 

Beiratsmitglied Grimbach erklärte, dass das Gesetz einerseits die Naturschutzverbände stärken wolle, auf der anderen Seite aber die gute Zusammenarbeit wie im Rhein-Kreis Neuss in keiner Weise berücksichtige.

Man könne den Eindruck gewinnen, dass zukünftig von oben herab entschieden werden solle und das Wissen von Fachgremien wie der Beiräte ignoriert werde. Der Gesetzesentwurf spiegele ein tiefes Misstrauen und die Furcht vor Inkompetenzen wider. Es werde vieles auf Schienen gesetzt und unflexibel. Dies sei ein Stoß vor den Kopf der Menschen, die seit langer Zeit gute Arbeit leisteten.

Grundsätzlich sei wohl geplant, den Naturschutz zu stärken; manches aber sei nur als katastrophal zu bezeichnen. Wenn den Kommunen die Baumschutzsatzungen aufgezwungen würden, sei mit einem Verschwinden der Bäume vor Inkrafttreten der Satzungen zu rechnen. Derartige Gängelungen würden dem Naturschutz nicht helfen.

 

Beiratsmitglied Arndt bezweifelte dies. Es komme sicherlich auf die Kommune und die konkrete Situation an.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass die Vorgängerregierung bereits die Beiräte bei den Höheren und der Obersten Landschaftsbehörde abgeschafft habe. Man habe seinerzeit als Beirat auf Bezirksebene viel erreicht.

Verblieben seien nur noch die Beiräte bei den Unteren Landschaftsbehörden. Deren Arbeit sei jedoch durch den Wegfall der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde im Fall eines Widerspruchs eingeschränkt worden. Man könne froh sein, dass die politischen Gremien des Rhein-Kreis Neuss in strittigen Fällen gute Entscheidungen getroffen hätten.

 

Beiratsmitglied Otten sah in dem Entwurf auch eine starke Beeinträchtigung und die Entmachtung der Unteren Landschaftsbehörden und der Beiräte. Man müsse die Weiterungen, die sich hier abzeichneten, erkennen. Er stelle fest, dass der Beirat mit diesem Entwurf nicht einverstanden sein könne und diese Bedenken auch geltend machen solle.

 

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass es sich um eine Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde handele, die nicht zur Abstimmung anstehe. Man könne gegebenenfalls in der nächsten Sitzung, nachdem sich alle Beiratsmitglieder hiermit beschäftigen konnten, nochmals hierüber beraten.

 

Der Vorsitzende teilte weiter mit, dass Frau Arndt heute vom Landrat das ihr verliehene Bundesverdienstkreuz am Bande ausgehändigt worden sei.

 

Die Mitglieder des Beirates gratulierten Beiratsmitglied Arndt zu dieser Ehrung.