Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den veröffentlichten Finanzrahmen der Jugendhilfe für die Jahre 2016 / 2017 zur Kenntnis.

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt den vorgelegten Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss.

 


Protokoll:

Herr Rosellen stellte die Jugendhilfeausgaben 2016 / 2017 zur Diskussion. Herr Bernards wies darauf hin, dass man zwischen dem für die Jugendamtsumlage wirksamen und für die Kreisumlage wirksamen Haushalt differenzieren müsse.

Herr Wappenschmidt merkte an, dass die CDU-Fraktion hinsichtlich der Jugendamtsumlage keine Änderungswünsche bzw. –hinweise habe. Auf Grundlage des in der Sitzungsvorlage genannten Falles der gestorbenen Mutter mit 8 Kindern bat er die Verwaltung um eine Aufschlüsselung der Kosten. Herr Bernards teilte dazu mit, dass er diesen Punkt nicht so kritisch sehe. Es bestehe die Möglichkeit die einen Ausgleich der Kosten durch Haushaltsübertragungen vorzunehmen.

Herr Lonnes erläuterte dazu, dass der Jugendamtsetat eng mit den Städten und Gemeinden abgestimmt sei und tatsächlich die Möglichkeit bestehe Überschüsse an diese auszukehren. Aktuell habe er keine Kenntnisse über wesentliche Über- oder Unterschreitungen der Jugendamtsumlage.

Frau Winzen wies auf einen Fehler im vorliegenden Haushalt hin. Auf Seite 395 seien anstelle von 27.000 € für das Jahr 2017 270.000 € veranschlagt. Frau Klein erklärte, diesen Fehler an die Kämmerei zu melden.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: