Sitzung: 29.02.2016 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Protokoll:
Herr Dr. Kalthoff fragt an, wer im Kreisgebiet überprüfe, ob die
geforderte Begrünung eines Gewerbetriebs durchgeführt worden sei. Herr Clever antwortet, dass die
Genehmigungsbehörde für die Umsetzung der Auflagen zuständig sei. Dies könne
die Bezirksregierung sein, der Rhein-Kreis Neuss oder aber, wenn nach Baurecht
genehmigt worden sei, die zuständige Bauaufsicht der Kommune.