Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler erinnerte daran, dass sich der Ausschuss in der Vergangenheit bereits des Öfteren von Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau über Straßenplanungen und Projekte im übergeordneten Netz des Rhein-Kreises Neuss habe informieren lassen.

In der heutigen Sitzung stünden allerdings aktuelle Informationen speziell zum 6-streifigen Ausbau der A 57 im Vordergrund.

 

Sein besonderer Dank gelte insoweit Herrn Athanasios Mpasios, der sich in seiner Funktion als zuständiger Projektgruppenleiter für den Ausbau der A 57 auf Anfrage hin bereiterklärt habe, vor dem Ausschuss zu den aktuellen Sachständen der einzelnen Bauabschnitte der A 57 zu referieren.

Ausschussvorsitzender Holler konnte sich zuvor noch davon überzeugen, dass der Ausschuss die der Vorlage beigefügte Übersicht hinsichtlich der derzeit anhängigen Planfeststellungsverfahren für überörtliche Straßen im Kreisgebiet zur Kenntnis genommen hatte.

Herr Mpasios dankte für die sich ihm bietende Gelegenheit, die im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes stehenden Projekte im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A 57 vorstellen zu dürfen und hierdurch zu einer Transparenz vor Ort beizutragen.

Die derzeit projektierten bzw. baulich bereits fertig gestellten Abschnitte der A 57 basierten allesamt auf dem Bundesverkehrswegeplan 2003. Derzeit arbeite das Bundesverkehrsministerium an dessen Fortschreibung bzw. an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (Stand: 2015), dessen Neuauflage voraussichtlich bis zur Mitte dieses Jahres präsentiert werden könne. Ein wichtiger Baustein bei der Erarbeitung des fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplanes sei auch  die Aktualisierung und methodische Fortentwicklung des eigentlichen Bewertungsverfahrens. Damit würden die verkehrlichen Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturvorhaben ermittelt und abschließend bewertet, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und innerhalb dessen eine Dringlichkeitseinstufung für das jeweilige Projekt zu treffen. Die neue Grundkonzeption der Bundesverkehrswegeplanung erlaube es, besondere Kriterien zur Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen zu entwickeln. Es gehe hierbei um die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Reihenfolge ihrer Realisierung. Vor dem Hintergrund weiter sich verengender finanzieller Spielräume komme der bedarfsgerechten Schwerpunktsetzung besondere Bedeutung zu. Die Qualität und Substanz der vorhandenen Fernstraßen durch gezielte Erhaltungsmaßnahmen zu sichern, sei weitere Zielsetzung der Bundesverkehrspolitik.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen in diesem Zusammenhang insbesondere die Erläuterung von Herrn Mpasios zur Kenntnis, wonach erfahrungsgemäß von der ersten planerischen Idee bis zur Realisierung einer Straße wenigstens 10 Jahre vergingen. Zwischen Planungsauftrag und Bauausführung seien wesentliche Planungsphasen, wie Linienfindung / Linienbestimmung, Vorentwurfsplanung, Planfeststellung und Ausführungsplanung zu durchlaufen. Im Rahmen der abschließenden Bauausführung sei zu beachten, dass die einzelnen Abschnitte – zumindest beim Ausbau der A 57 – aufgrund der komplexen verkehrlichen Anforderungen und aus verfahrensrechtlichen wie baulichen Gründen regelmäßig nicht in einem Zuge zur Ausführung gelangten.

 

Im Anschluss an diese Einführung kam Herr Mpasios der Bitte des Ausschussvorsitzenden nach, den Ausschuss konkret zu den aktuellen Sachständen der einzelnen Abschnitte der A 57 zu informieren.

 

Die entsprechende Präsentation ist nachfolgend maßnahmenbezogen und verkürzt wiedergegeben.

 

6-streifiger Ausbau der A 57 / Ausbauabschnitte:

 

1.   Abschnitte der A 57 im Rhein-Kreis Neuss in Planung

Ausbauabschnitt Oppum

(Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis Autobahnkreuz Meerbusch)

In Planfeststellung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 4,1 km; vordringlicher Bedarf

 

Ausbauabschnitt Reuschenberg (Autobahnkreuz Neuss-West bis Anschlussstelle Neuss-Hafen)

Vorbereitung Planfeststellung; Optimierung des Verkehrsablaufs und des Lärmschutzes auf einer Länge von 1,9 km

 

Ausbauabschnitt Erfttal (Anschlussstelle Neuss-Hafen bis Anschlussstelle Neuss-Norf)

Entwurfsplanung aufgestellt; Optimierung des Verkehrsablaufs und des Lärmschutzes auf einer Länge von 2,1 km

 

Ausbauabschnitt Dormagen (Autobahnkreuz Neuss-Süd bis Anschlussstelle Dormagen)

In Planfeststellung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 9,1 km / vordringlicher Bedarf

 

Ausbau Autobahnkreuz Kaarst (A 57 / A 52)

Aufstellung Entwurfsplanung; BAB Knotenausbau inkl. Ausbau der A 52 auf einer Länge von 4,5 km

 

Ausbau Rastanlage Geissmühle

In Planfeststellung; Ausbau der Stellplatzflächen

 

Ausbau Rastanlage Nievenheim-Ost

Maßnahme im Bau; Ausbau der Stellplatzflächen

 

 

2.   Bauabschnitte unter Verkehr (bereits fertiggestellt)

 

Ausbauabschnitt Meerbusch (Autobahnkreuz Meerbusch bis Autobahnkreuz Kaarst)

6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 5,4 km

 

Ausbauabschnitt Kaarst (Autobahnkreuz Kaarst bis Autobahnkreuz Neuss-West)

Sechsstreifiger Ausbau auf einer Länge von 6,1 km

 

Ausbau Autobahnkreuz Neuss-West (A 57 / A 46)

Erfolgter BAB-Knotenausbau auf einer Länge von 2,1 km

 

Ausbauabschnitt Derikum (Anschlussstelle Neuss-Norf bis Autobahnkreuz Neuss-Süd)

6-streifiger Ausbau und optimierter Verkehrsablauf auf einer Strecke von 3,5 km

 

 

3.   Ausbauabschnitte außerhalb des Kreisgebietes

 

Ausbauabschnitt Moers (Autobahnkreuz Kamp-Lintfort bis Autobahnkreuz Moers)

Aufstellung Entwurfsplanung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 7,2 km / vordringlicher Bedarf

 

Ausbauabschnitt Kapellen (Autobahnkreuz Moers bis Autobahnanschlussstelle Krefeld-Gartenstadt)

Entwurfsplanung in Überarbeitung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 5,7 km / vordringlicher Bedarf

 

Ausbauabschnitt Krefeld (Autobahnanschlussstelle Gartenstadt bis Autobahnanschlussstelle Krefeld-Oppum)

Aufstellung der Entwurfsplanung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 6,5 km / vordringlicher Bedarf

 

Ausbauabschnitt Köln (Autobahnanschlussstelle Dormagen bis Autobahnanschlussstelle Köln-Chorweiler)

Aufstellung der Entwurfsplanung; 6-streifiger Ausbau auf einer Länge von 8,5 km; vordringlicher Bedarf

 

Abschließend informierte Herr Mpasios den Ausschuss, dass der komplette Bereich zwischen den Autobahnkreuzen Kamp-Lintfort im Norden und dem Autobahnkreuz Köln-Nord im Süden eine Streckenlänge von ca. 60 km bei einem Bauvolumen von mehr als 500 Mio. Euro umfasse.

 

Hiernach erkundigte sich Ausschussvorsitzender Holler nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.

 

Ausschussmitglied Jung thematisierte eine unlängst in der Lokalpresse veröffentlichte Mitteilung, derzufolge angedacht sei, zur verbesserten Erschließung des Krefelder Hafens über die Kreisstraße 1 und weiterführend über die Tank- und Rastanlage Geissmühle östlich der A 57 eine zusätzliche Anbindung zur Autobahn zu schaffen.

Mit Hinweis auf diesbezügliche Vorgaben des Bundes führte Herr Mpasios aus, dass eine solche verkehrstechnische Lösung nicht richtlinienkonform sei und der Bund grundsätzlich derartigen Modellen, bei denen der Durchgangsverkehr über eine Tank- und Rastanlage geführt werde, ablehnend gegenüberstehe. Seitens der Verwaltung merkte Dipl.-Ing. Stiller in Kenntnis der in Kürze offen zu legenden Planunterlagen ergänzend an, dass eine solche Anbindung über die Rastanlage zur A 57 nicht Gegenstand des Verfahrens bzw. der Planung sei.

 

Die Anmerkungen von Ausschussmitglied Becker zum Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-West und der Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg, der seines Wissens nach als unfallträchtig zu klassifizieren sei, kommentierte Herr Mpasios dahingehend, dass der Landesbetrieb zur Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie zur Verflüssigung des Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung der dortigen Verflechtungsproblematik auf dieser Teilstrecke der A 57 neben einer Verbreiterung auf bis zu zehn Fahrstreifen auch markierungstechnische Lösungen anstrebe. Die Problematik der hohen Anschlussstellendichte zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-West und Neuss-Süd wirke sich in diesem Bereich erschwerend aus.

 

Ausschussvorsitzender Holler bestätigte die Aussage von Herrn Mpasios, dass es vor Jahrzehnten relativ konkrete Überlegungen gegeben habe, die A 57 bzw. A 46 als Querspanne zwischen den Autobahnanschlussstellen Holzheim und dem Autobahndreieck Neuss-Süd zu führen.

 

Weitere Fragen zum Ausbau der A 57 wurden nicht vorgetragen.

 

Soweit weiterer Informationsbedarf zu sonstigen dem Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes unterstehenden Maßnahmen bestehe, regte Ausschussvorsitzender Holler an, diese gebündelt vorzutragen und von zuständiger Seite schriftlich durch den Landesbetrieb bzw. der örtlich zuständigen Regionalniederlassung Mönchengladbach (zur Vorlage in der Novembersitzung) beantworten zulassen.

 

Ausschussmitglied von Nesselrode bat den von ihm nachgefragten Sachstand der Planung zur Umgehung Wevelinghoven-Kapellen im Zuge der L 361 aufzunehmen, ferner den Ausbauzustand der L 69 zwischen Grevenbroich-Wevelinghoven und Rommerskirchen-Widdeshoven sowie die Fahrbahnbeschaffenheit in der Ortsdurchfahrt Langwaden im Zuge der L 142.

 

Ausschussmitglied Dorok bat um Klärung der Frage, an welcher Stelle die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Hemmerden im Zuge der A 46 verwirklicht würden.

 

Ausschussmitglied Fischer sprach den parallel zur L 142 zwischen Neuss-Hoisten (Einmündung K 7) und der Einmündung K 30 geplanten Geh- und Radweg entlang der L 142 an. Es sei unbefriedigend, dass diese Maßnahme, obgleich im Regionalplan vordringlich gelistet, nach wie vor im Verfahren stagniere. Man solle sich an zuständiger Stelle um entsprechende Planungsfortschritte bemühen. Auch zu diesem Punkt bat er um Klärung und entsprechende Informationen.

 

Herr Mpasios sicherte zu, diese Anfragen hausintern weiterzuleiten, ebenso den aus dem Ausschuss erfragten Planungsstand zur Umgehung Sinsteden im Zuge der B 59 n.

 

Ausschussvorsitzender Holler wies abschließend darauf hin, dass der Landrat den neuen Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein, Herrn Christoph Jansen, im April dieses Jahres zu dessen Antrittsbesuch im Grevenbroicher Kreishaus empfange. Hierbei bestehe sicherlich ergänzend Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgten zu TOP 3 nicht.