Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2017-2021 (gemäß Sitzungsvorlage Nr. 66/1185/XVI./2016 vom 10.02.2016) für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

 

Ausschussvorsitzender Holler sprach sich hiernach mit Zustimmung des Ausschusses dafür aus, das neu überarbeitete und Anfang 2014 vorgestellte Radwegekonzept an Kreisstraßen auf die Tagesordnung der 5. Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses im November d. J. zu setzen.

 


Protokoll:

Ausschussmitglied Dorok beantragte eingangs der Erörterung eine seperate Abstimmung über einen modifizierten Beschlussvorschlag, welcher die beiden Maßnahmen K 9 n und K 37 ausklammere. Seine Fraktion halte ihre Bedenken gegen diese beiden Projekte nach wie vor aufrecht. Ebenfalls kritisch äußerte sich Ausschussmitglied Drüll, der sich zudem unzufrieden über die zeitliche Einordnung der K 35 n (Umgehung Kleinenbroich 2. Bauabschnitt) zeigte. Angesichts der schon mehrfach verschobenen Listung und der nunmehr vorgenommenen Verschiebung auf das Jahr 2021 bekomme man gegenüber der Bevölkerung in der Außenwirkung ein Glaubwürdigkeitsproblem.

 

Ausschussvorsitzender Holler gab zu bedenken, dass aufgrund der restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen von Straßenbaumaßnahmen derzeit faktisch ein Förderstillstand eingetreten sei. Dies führe zwangsläufig zu der Notwendigkeit neuer bzw. zeitlich angepasster Priorisierungen.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann plädierte dafür, das zur Jahreswende 2013 / 2014 vorgestellte neue Radwegekonzept mit größerer Gewichtung in die Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogrammes einfließen zu lassen. Ihres Erachtens würden die sich aus diesem Konzept ergebenden Dringlichkeitseinstufungen kaum Berücksichtigung finden. Die Verschiebung der Radwegemaßnahme entlang der K 12 auf das Jahr 2021 sei weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Auch spreche sie sich angesichts der infrastrukturellen Bedeutung der geplanten Anschlussstelle Delrath gegen eine abermalige Verschiebung dieses Projektes um ein weiteres Jahr ab dem Zeitraum 2019 / 2020 aus. Gleiches gelte für den auf 2019 verschobenen Ausbau der Ortsdurchfahrt Kleinenbroich im Zuge der K 4.

 

 

 

 

Diese Wortmeldung aufgreifend bat Dezernent Mankowsky angesichts der sich drastisch verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen um Verständnis für die vorgeschlagene Priorisierung. Alle Maßnahmen hätten vor diesem Hintergrund letztlich um ein Jahr verschoben werden müssen. Die derzeit fehlende Finanzierungsperspektive lasse jedoch keine Handlungsalternativen zu. Man sei gehalten, dem Straßenbauprogramm und damit dem Haushalt für die Dauer des Finanzplanungszeitraumes und darüber hinaus eine realistische Einschätzung der Dinge zugrunde zu legen. Bloße Absichtserklärungen seien in dieser Hinsicht nicht zuträglich, ebenso wenig Symbolpolitik wider besseren Wissens. Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass vorlaufende Kosten wie Grunderwerb oder Planungskosten, so auch bei der K 33 n / Anschlussstelle Delrath auskömmlich im laufenden Haushalt etatisiert seien, um die Voraussetzungen für eine spätere Realisierung zu schaffen. In Bezug auf die K 4 – OD Kleinenbroich – sei zudem anzumerken, dass zumindest momentan noch nicht die notwendige Akzeptanz vor Ort gegeben sei. Dezernent Mankowsky warb abschließend dafür, das Kreisstraßenbauprogramm keinesfalls als zeitlich fixiertes Korsett zu verstehen, sondern angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren (wie z. B. Baureife und Finanzierung) lediglich als Versuch einer Abbildung der in den nächsten Jahren anstehenden Projekte.

 

Ausschussmitglied Amelungk sprach sich an dieser Stelle gleichwohl für eine höhere Priorisierung der beiden Maßnahmen K 35 n 2. Bauabschnitt und K 4 OD Kleinenbroich aus.

 

Ausschussvorsitzender Holler nahm Bezug auf eine entsprechende Wortmeldung von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann: die Verwaltung werde in der November-Sitzung einen ausführlichen Sachstandsbericht zum Stand der Radwegeplanung K 12 geben.

 

 

 

Kritik zur K 9 n äußerten sowohl Ausschussmitglied Eickler als auch Ausschussmitglied Drüll, die beide in ihren Wortmeldungen vermeintlich festgestellte Verfahrensfehler bei der Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 281 ansprachen. Angesichts dessen sei realistischerweise nicht zu erwarten, diese Maßnahme, wenn überhaupt, wie geplant realisieren zu können.

 

Dezernent Mankowsky betonte, dass die Stadt Meerbusch die Planung gleichwohl mit Nachdruck weiter betreibe und uneingeschränkt hinter diesem Projekt stehe.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte abschließend fest, dass unter Berücksichtigung der gestellten Anträge eine geteilte Beschlussfassung erforderlich sei.

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2017-2021 mit Ausnahme der für die Jahre 2018-2020 vorgesehenen K 9 n als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Stimmenverhältnis: 5 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen

 

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.