Beschluss:

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die ersten beiden Anträge von den Kreistagsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke bzw. von der CDU und FDP das gleiche Thema behandeln und ergänzte, dass dieses bereits im Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 03.02.2016 besprochen wurde.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert erläuterte den Antrag der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke und stellte den Unterschied der beiden Anträge dar. In dem Antrag der CDU und FDP Kreistagsfraktionen wolle man die Verantwortung der Landesregierung zuweisen, welche aber bereits schon länger aktiv an dem Thema am Arbeiten ist.

 

Um aus den beiden Anträgen einen zu machen, sollte in dem Antrag der CDU und FDP Kreistagsfraktionen der Punkt ergänzt werden, dass der Rhein-Kreis Neuss der Klage beitritt, so Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass vom Rechtsamt des Kreises geprüft wurde, ob man sich an der Klage beteiligen könnte. Dies sei nach Auskunft des Rechtsamtes nicht möglich, da der Rhein-Kreis Neuss nicht in der 100 km Zone des Kernkraftwerkes liegt. Weiterhin ist fraglich, ob solch eine Klage überhaupt Erfolg hätte. In Deutschland wäre eine solche Klage nicht möglich, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christan Markert machte den Vorschlag, dass die folgenden Punkte bei dem Antrag der CDU und FDP Kreistagsfraktion ergänzt werden, damit aus zwei Anträgen einer gemacht werden kann.

 

  1. Unter Punkt 1 und 2 sollte neben die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bundesregierung ergänzt werden
  2. Unter Punkt 3 sollte ergänzt werden, dass geprüft werde, ob man der Klage beitreten kann.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink stimmte den Ergänzungen zu.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler fragte nach, ob der Rhein-Kreis Neuss für einen möglichen Katastrophenfall gut vorbereitet sei (beispielsweise ob genügend Kohletabellen vorhanden seien)?

 

Man sei für einen möglichen Katastrophenfall im Rhein-Kreis Neuss gut vorbereitet. Für die Fernzone sei das Land zuständig, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

 

Erneute Prüfung der Verwaltung zum Beitritt der Klage im Nachgang des Kreisausschusses

Kernkraftwerk Tihange in Belgien

hier: Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zur Klage der StädteRegion Aachen

Die Städteregion Aachen hat am 5. Februar 2016 eine fristgebundene Klage vor dem belgischen Staatsrat erhoben. Diese Klage richtet sich gegen den Beschluss der belgischen Atomenergiebehörde FANK zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Tihange 2. Auf entsprechende Nachfrage hat die Städteregion Aachen mitgeteilt, dass sie einen Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zu dieser Klage auch nicht für sinnvoll hält.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: