Beschluss:

Der Kreistag fordert den Landrat auf, alle seit dem 17.02.2011 erhaltenen Vergütungen aus seiner Nebentätigkeit in Beirat und Aufsichtsrat von RWE an die Kreiskrasse rückwirkend abzuführen und dies auch zukünftig zu tun.

 

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass es zur Abführungspflicht unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Das Innenministerium habe angekündigt, kurzfristig durch Erlass zu regeln, ob und wenn ja welche und in welcher Höhe Einnahmen aus Nebentätigkeiten abzuführen seien. Sobald die rechtliche Klärung erfolgte, werde entsprechend verfahren.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert führte aus, dass man die Abführung unter juristischen sowie politischen Gründen betrachten könne und verwies auf das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Vor der Sommerpause werde es eine neue Entscheidung der Landesregierung bezüglich Abführung von Tätigkeiten im Verwaltungsrat der Sparkasse geben. Anschließend werde es einen entsprechenden Erlass geben.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer ergänzte, dass derzeit die Beiratsmitglieder bei RWE unterschiedlich bezüglich der Abführungen verfahren

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann stellte klar, dass sich der Landrat an das geltende Recht halte, da der Innenminister des Landes selbst erklärt habe, dass noch Klärungsbedarf bestünde.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

32 Ja- Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, ZENTRUM)

39 Nein - Stimmen (CDU, UWG/Die Aktive, FDP)

1 Enthaltung (FKG)

LR nahm an der Abstimmung nicht teil