Sitzung: 26.09.2016 Finanzausschuss
Vorlage: 20/1532/XVI/2016
Beschluss:
Der Finanzausschuss
stimmt zu, dass der Rhein-Kreis Neuss § 2 Abs.3 UstG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01.
Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwendet. Der Landrat wird gebeten,
eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt
abzugeben.
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
erläuterte die gesetzliche Neuregelung und wies nochmals auf die Möglichkeit
der Optionserklärung hin.
Umsatzsteuerliche Prozesse der Verwaltung müssten zunächst untersucht werden.
Dies benötige Zeit, da es einen erheblichen Aufwand darstelle. Zudem läge das angekündigte,
erläuternde Schreiben des Bundesfinanzministeriums noch nicht vor.
Zu Beginn eines jeden
Steuerjahres könne trotz Optionserklärung auf neues Recht umgestellt werden.
Auch
Kreistagsabgeordneter Dr. Ammermann hält die Ausnutzung des Zeitfensters für
sinnvoll. Der Gesetzgeber erkenne durch die Optionserklärung an, dass diese
Umstellung gravierende Vorarbeiten erforderlich macht.
Herr
Kreistagsabgeordneter Holler schloss sich den Ausführungen an.
Herr
Kreistagsabgeordneter Tressel spricht von wenigen Vorteilen, die eine sofortige
Umstellung mit sich bringen würde und erklärt, es wäre sinnvoll das alte System
so lange wie möglich beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig