Beschluss:

In Kenntnis der Verwaltungsvorlage vom 19.10.2016 und auf Grundlage der vorliegenden Anträge der CDU/FDP Kreistagsfraktion vom 07.10.2016 sowie der SPD Fraktion vom 25.10.2016 wird die Verwaltung beauftragt, die verkehrliche Situation im Bereich der K 19 erneut einer kritischen Überprüfung dahingehend zu unterziehen, die beantragten Maßnahmen auf Grundlage erneuter Messungen und Überprüfungen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler verwies auf die detaillierte Verwaltungsvorlage, den entsprechenden  Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie die beiden Anträge der im Kreistag vertretenen Fraktionen, den der CDU und FDP vom 07.10.2016 sowie den der SPD vom 25.10.2016.

Die örtliche Situation sei der der Vorlage beigefügten Planskizze und dem Luftbild zu entnehmen.

 

Die derzeitige Verkehrssicherheitslage, so Ausschussmitglied Kell, sei, so wie sie sich heute darstelle, insgesamt nicht zufriedenstellend. Im Interesse der Anwohner und insbesondere mit Rücksicht auf die Vielzahl der die Straße querenden Kinder sei die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Bereich auch unter Berücksichtigung des dortigen Geschwindigkeitsniveaus angezeigt und erforderlich.

 

Ausschussmitglied Kaisers führte aus, dass das in der Verwaltungsvorlage wiedergegebene Resümee letztlich nicht zielführend sei. Die dort zitierten bzw. herangezogenen Richtlinien (für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) seien seiner Auffassung nach für die Beurteilung der vorliegenden Situation nur bedingt anwendbar. Zu beachten sei hierbei insbesondere, dass die K 19 vorwiegend während der Zeiten des Berufsverkehrs und der Schulanfangs- und -endzeiten frequentiert werde. Ein weiteres Risiko liege im dem Umstand, dass die vorhandenen Querungshilfen weder beschildert noch besonders gekennzeichnet und für den Kfz-Verkehr, je nach Witterung und während der Dunkelheit, kaum bis gar nicht erkennbar seien. Die in der Verwaltungsvorlage genannten Verkehrsbelastungszahlen seien zwar auf den Tag gerechnet unkritisch, müssten jedoch stärker auf die Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags heruntergerechnet werden.

Seitens seiner Fraktion plädiere er dafür, den Antrag vom 25.10.2016 in der vorliegenden Form umzusetzen und entsprechende Maßnahmen vor Ort zu ergreifen.

 

Landrat Petrauschke erklärte, die Verwaltung werde die hier zur Beratung vorliegenden Anträge zum Anlass nehmen, anknüpfend an die bisherigen Überprüfungen erneute Messungen durchführen zu lassen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand lägen die dort erfassten Geschwindigkeiten bzw. das allgemeine Geschwindigkeitsniveau auf üblichem Niveau, wobei nur geringfügige Überschreitungen im Einzelfall  festzustellen seien. Obgleich nach derzeitigem Erkenntnisstand aufgrund der vorliegenden Querungs- und Verkehrsbelastungszahlen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht richtlinienkonform wäre und überdies offenkundig auch nicht die Voraussetzungen zur Installation einer Lichtsignalanlage gegeben seien, werde die Verwaltung Möglichkeiten eruieren, die Querung der K 19 in diesem Bereich für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und Schüler, sicherer zu gestalten. Sollten die wiederholten Messungen und Überprüfungen Anlass für weitere verkehrsrechtliche oder straßenbauliche Maßnahmen zeigen, werde man entsprechend tätig.

 

Nach weiterer Erörterung, in deren Verlauf auch die Ausschussmitglieder Ehms und Hugo-Wissemann dafür plädierten, ungeachtet der hier maßgeblichen Richtlinien eine praxisnahe Verbesserung der Verkehrssicherheit anzustreben, fasste Ausschussvorsitzender Holler das Beratungsergebnis zusammen und bat entsprechend um Beschlussfassung.