Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich nach den Kosten für die Altlasten, die in beträchtlicher Zahl im Altlastenkataster des Rhein-Kreises Neuss erfasst seien.

Herr Clever antwortet, dass die Untere Bodenschutzbehörde für das Altlastengeschehen einen Etat von jährlich 50.000 Euro habe, den sie als Sonderordnungsbehörde für die Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten einsetzen könne. Wenn sich dabei ein Handlungsbedarf in Richtung einer Sanierung ergebe, werde die Sanierung oder auch Überwachung veranlasst. Ordnungspflichtig seien entweder der Handlungsstörer, der diese Gefahrenlage herbeigeführt hat oder der Grundstückseigentümer.

Auf die Frage von Herrn Banse, wie lange (sanierte) Altlasten im Kataster des Kreises erfasst bleiben, erläutert Herr Clever,  dass eine einmal erfasste Fläche auch nach einer Behandlung und ggf. der Feststellung, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestehe, mit einer entsprechend geänderten Bewertung im Kataster verbleibe, damit dieser Weg auch für künftige Generationen nachvollziehbar sei und die Informationen nicht verloren gehen würden.