Beschluss:

Ende der Debatte.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass er mit der Leitungsebene des Innenministeriums Kontakt aufgenommen habe und von dort die Auskunft bekam, dass das Ministerium keinen Vertreter schicken werde, da nicht das Innenministerium, sondern allenfalls die Bezirksregierung für eine Bewertung zuständig sei. Das Innenministerium werde die Regelung des Rhein-Kreises Neuss nicht beanstanden.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel betonte, dass das Gesetz zwingend, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, umgesetzt werden sollte. In der Stadt Neuss wurden keine weiteren Ausschüsse von der Regelung ausgenommen. Dazu gab es eine Mehrheit im Stadtrat. Zudem habe der Bürgermeister behauptet, dass der Rhein-Kreis Neuss Rückstellungen für solche Zahlungen gebildet haben soll.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass der Rhein-Kreis Neuss keine Rückstellungen gebildet habe, sondern bei der Bürgermeister-Konferenz am 08.02.2017 besprochen wurde, dass der Kreishaushalt einen entsprechenden Betrag ausweisen müsse, falls kein Ausschuss ausgenommen werde. 

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer merkte an, dass die Auskunft vom Ministerium befremdlich sei. Man solle sich an Recht und Gesetz halten. Der Erlass des Ministeriums besage, dass die Möglichkeit bestünde, einzelne Ausschüsse von der Regelung auszunehmen, jedoch regele der Erlass eindeutig, dass nicht alle Ausschüsse ausgenommen werden können. Die Vorlage für den kommenden Kreistag sei daher rechtswidrig und das Verhalten von Landrat Petrauschke rechtsbeugend.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass nie davon die Rede gewesen sei, dass die Stadt Neuss rechtswidrig gehandelt habe. Der Gesetzeswortlaut laute, dass neben des Wahlprüferausschusses weitere Ausschüsse von der Regelung ausgenommen werden dürfen. Damit sei in der Verordnung nicht geregelt, dass nicht auch alle Ausschüsse ausgenommen werden können. Ein Erlass ersetze hierbei nicht das Gesetz. Der Gesetzgeber habe möglicherweise eine andere Intention gehabt, allerdings handle der Rhein-Kreis Neuss nicht rechtswidrig, da man sich an dem Gesetzeswortlaut orientiere.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink erklärte, dass es hauptsächlich bei dieser Regelung um die Stärkung des Ehrenamtes gehen sollte. Der Rhein-Kreis Neuss schöpfe lediglich den gesetzlichen Spielraum dieses Gesetzes aus. Es könne zudem nicht gefordert werden, den Kreishaushalt so knapp wie nur möglich zu berechnen und anschließend Gelder für die Stärkung des Ehrenamts zu fordern. Das Land müsste ansonsten im Rahmen der Konnexität entsprechende Gelder bereitstellen, wenn die Ausgabenerhöhung in dem Ausmaß gewünscht werde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann kritisierte die Ausdrucksweise von Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer. Die Vorlage für den Kreistag sowie die Vorgehensweise des Landrats sei in keinster Weise als rechtsbeugend zu bezeichnen.  Die Entschädigungsverordnung räume einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Die Stadt Neuss verhalte sich rechtskonform, jedoch sei die Entscheidung, die der Stadtrat traf nicht zwingend. Die Entscheidung des Rhein-Kreises Neuss nutze das Ermessen, eine zusätzliche monatliche Zahlung an Ausschussvorsitzende gelte im Verhältnis zu einer sitzungsspezifischen Zahlungen als nicht verhältnismäßig.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel meinte, dass die Rechtsauslegung des Rhein-Kreises Neuss sich sehr eigenwillig darstelle. Der Kreis bewege sich bei der Rechtsauslegung am Rande des Möglichen. Die SPD-Kreistagsfraktion fordere eine vernünftige und angemessene Regelung der zusätzlichen Entschädigungen für Ausschussvorsitzende.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen schilderte, dass bis auf die Stadt Neuss alle anderen Städte und Gemeinden von der Regelung, alle Ausschüsse auszunehmen, Gebrauch gemacht hätten.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer kritisierte, dass ein Landesgesetz nicht durch einen Beschluss des Kreistags ausgehebelt werden könne. Er zeigte sich daher erstaunt über die Debatte. Die Regeln des demokratischen Rechtsstaats sollten eingehalten werden. Es liege das Schreiben des Innenministers mit der Intention vor, nur einzelne Ausschüsse von der Reglung auszunehmen.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes meldete sich zur Geschäftsordnung und beantragte die die Debatte zu beenden, da  sie im Kreistag am 28.03.2017 ebenfalls geführt werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke rief zur Abstimmung über den Antrag auf.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich dafür