Sitzung: 11.10.2017 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/2297/XVI/2017
Protokoll:
Dezernent
Djir-Sarai begrüßte ebenfalls die Anwesenden und informierte den Ausschuss mit
einem kurzen Sachstandsbericht zu den aktuellen Fortschritten. Seitens der
Verwaltung werden in den nächsten Wochen sowohl die Geländevermessungen des
Katasteramts und die Ergebnisse des ausstehenden Verkehrsgutachtens erwartet.
Sofern es dem Rhein-Kreis Neuss möglich ist, werden die vorhandenen Aufgaben
möglichst parallel bearbeitet.
Hr.
Weiser von der BBW Ingenieurgesellschaft mbH aus Bochum stellte die
derzeitigen Ergebnisse im Entscheidungsprozess zur möglichen Streckenführung
der unterschiedlichen Varianten vor. Die Varianten V1 und V1a sind hierbei aus
sozio-ökonomischen Faktoren zu favorisieren, da diese die größten Vorteile
beinhalten. Hier liegt es insbesondere an der Stadt Dormagen zu entscheiden, ob
eine Sperrung der Brücke vorgenommen werden soll.
Variante 5 ist gegenüber den beiden
Vorgenannten suboptimaler, da der Anschluss an die Landstraße lediglich als
Begleitmaßnahme zum geplanten Autobahnanschluss angesehen werden kann und
hierfür die Zuständigkeit der Stadt Dormagen gegeben ist; Landrat Petrauschke stellte nochmals klar, dass es in dem Verfahren
ausschließlich um die Anschlussstelle gehen muss. Ziel ist es hierbei, der
Planfeststellungsbehörde alle notwendigen Unterlagen spätestens im 4ten Quartal
zur Entscheidung vorzulegen. Die Planfeststellungsbehörde könne aber bis dahin
schon prüfen, ob eine Straße in dem Gebiet grundsätzlich möglich ist. Um
zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, steht der Rhein-Kreis Neuss im engen Dialog
mit der Bezirksregierung. Des Weiteren hat der Rhein-Kreis Neuss inzwischen die
Rahmenbedingungen geschaffen, um die europaweite Ausschreibung, welche sich
aktuell in der Wertung befindet, zügig zu vergeben.
Der Vortrag und eine Übersicht der Leistungsbeschreibung
für die europaweite Ausschreibung der AS Delrath werden als Anlagen beigefügt.