Sitzung: 05.12.2017 Kreisausschuss
Protokoll:
Anmerkung der Verwaltung:
In
Nordrhein-Westfalen ergibt sich die Wohnraumförderung gemäß der nachfolgenden
Tabelle:
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2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
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Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Mio € |
Kompensations-zahlungen des Bundes |
79 |
79 |
79 |
97 |
97 |
296 |
296 |
296 |
191 |
vorauss. 97 |
Mittel der NRW.BANK (Land NRW) |
721 |
721 |
721 |
703 |
703 |
804 |
804 |
504 |
609 |
703 |
insgesamt: |
800 |
800 |
800 |
800 |
800 |
1.100 |
1.100 |
800 |
800 |
800 |
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Förderung Mietwohnungen |
400 |
450 |
450 |
450 |
450 |
700 |
700 |
520 |
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Förderung investive Bestands-maßnahmen |
200 |
200 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
80 |
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Förderung Eigenheime |
200 |
200 |
80 |
80 |
80 |
80 |
80 |
100 |
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Förderung Quartiers-entwicklung |
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70 |
70 |
70 |
120 |
120 |
50 |
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Förderung Studenten-wohnungen |
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50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
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Die
Kompensationszahlungen des Bundes sind im Zusammenhang mit der
Flüchtlingsdiskussion erhöht worden.
Für
den Rhein-Kreis Neuss ergab sich aus diesem Förderrahmen für das Jahr 2016 ein
Förderkontingent von 15,3 Mio. Euro. Tatsächlich wurden 26,2 Mio. Euro für den
Rhein-Kreis Neuss bewilligt. Damit konnten im Jahr 2016 205 Mietwohnungen und
24 Heimplätze gefördert werden.
Für
das Jahr 2017 ergab sich aus den Zahlen ein Förderkontingent für den
Rhein-Kreis Neuss in Höhe von ebenfalls 15,3 Mio. Euro. Tatsächlich können
voraussichtlich im Rhein-Kreis Neuss 34,8 Mio. Euro bewilligt werden. Mit
diesen Mitteln können in diesem Jahr 277 Mietwohnungen und 24 Heimplätze
gefördert werden.
Die
Abweichung zwischen dem Förderkontingent und den tatsächlich bewilligten
Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden
Gründen:
- In anderen
Kreisen und kreisfreien Städten wurde das zur Verfügung stehende
Förderkontingent nicht in vollem Umfang ausgeschöpft.
- Die
Wohnungsbaugenossenschaften/-gesellschaften im Rhein-Kreis Neuss haben hohe
Bauaktivitäten entwickelt und entsprechende Anträge gestellt.
- Die
Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss war in der Lage, die eingehenden
Anträge sachgerecht und zügig zu bearbeiten.
Die
Antragslage für das Jahr 2018 ist schwer einzuschätzen. Es muss davon
ausgegangen werden, dass hinsichtlich des Förderjahrgangs 2017 ein
„Vorzieheffekt“ seitens der Investoren im öffentlich-geförderten Wohnungsbau
eingetreten ist. Gründe dafür können sein:
- Dass das
Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung teilweise höhere Anforderungen
hinsichtlich der Barrierefreiheit mit sich bringt.
- Eine Kürzung der
bereit gestellten Fördermittel für 2018 erwartet wurde.
- Unklarheit über
gegebenenfalls zu erwartende Änderungen der Förderungsbestimmungen für 2018
bestand.
Ob der Rückgang der Wohnraumfördermittel für 2018 tatsächlich
dazu führt, dass Förderanträge für öffentlich geförderten Wohnraum im
Rhein-Kreis Neuss nicht bedient werden kann, kann unter diesen Voraussetzungen
daher nur schwer abgeschätzt werden.