Sitzung: 01.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2491/XVI/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beschließt über die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen.
Das Jugendamt
wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes
festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich
und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern
abzustimmen und umzusetzen.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum
15.03.2018 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden
Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahre zu melden sowie die
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege.
Darüber hinaus
-
haben die
Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang
der Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen
Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung
ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß §
19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2017/18 auf 55 % (51 %
+ 4 %) zu begrenzen.
-
wird dem
Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen
zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird.
Veränderungen sind dem Kreisjugendhilfeausschuss mitzuteilen.
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
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Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
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Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
17 |
54 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
31 |
89 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
9 |
37 |
0 |
0 |
gesamt |
57 |
180 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Protokoll:
Herr Berheide berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Fortscheidung des Bedarfsplans für Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2017/2018. Die Power Point Präsentation, sowie der Belegungsplan für die Kindertageseinrichtungen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt teilte Herr Berheide mit, dass die Deckung des Bedarfs an U3- und Ü3-Betreuungsplätzen auch im nächsten Jahr, wenn auch knapp und unter Berücksichtigung der Kindertagespflege, gelingen werde.
Hinsichtlich des Beschlussvorschlages über die Begrenzung bei der 45 Stunden Betreuung, erkundigte sich Herr Wappenschmidt, ob diese gesetzlich vorgeschrieben sei. Herr Berheide antwortete, dass die Steigerung des Anteils der Kinder mit einer 45 stündigen Betreuung laut Kibiz auf maximal 4 % festgelegt sei.
Herr Rosellen merkte an, dass man in der Vergangenheit das Ziel der Bedarfsdeckung letztlich erreicht habe. Jedem Kind konnte ein Platz angeboten werden.
Herr Becker stellte fest, dass durch den stetig steigenden Bedarf mehr Kinder als Plätze vorhanden seien. Die vollständige Bedarfsdeckung müsse ohne Überbelegungen zukünftig erreicht werden. Außerdem erkundigte sich Herr Becker, warum der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung des Bedarfsplans lediglich zur Kenntnis nehme und nicht darüber beschließe. Herr Lonnes teilte dazu mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend geändert werde.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Becker antwortete Herr Berheide, dass hinsichtlich der Betreuungszeit keine Vorgaben existieren würden. Der Beschluss diene lediglich zur Bekräftigung des Wahlrechts der Eltern.
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste darauf hin einstimmig den folgenden Beschluss: