Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, das Gutachten des ALP-Institutes, Hamburg, zur „Örtlichen Planung“ für den Rhein-Kreis Neuss zu erklären. Kreistag und Kreisverwaltung werden im Hinblick auf die Schaffung von bedarfsgerechten Wohn- und Pflegeangeboten die Handlungsempfehlungen des Gutachtens prüfen und die notwendigen Entscheidungen daraus ableiten.

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Verwaltung auf Grundlage der Erläuterungen zu TOP 3 der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 17.05.2018 mit der prioritären Umsetzung der folgenden Handlungsempfehlungen

 

  1. Gewinnung von Pflegepersonal
  2. Schaffung solitärer Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet
  3. Schaffung der Voraussetzungen für den Kreistagsbeschluss für eine „Verbindliche Bedarfsplanung 2019“
  4. Aufbau einer Anbieterdatenbank
  5. Entwicklung eines Konzeptes zur „Sozialraumorientierung und Quartiersarbeit im kreisangehörigen Raum“
  6. Unterstützung bei der Schaffung von Voraussetzungen zur Entstehung alternativer Wohnformen im Kreisgebiet

 

zu beauftragen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch merkte an, dass die Beschlussempfehlung kein Monitoring beinhalte. Dies sei essenziell, damit die Handlungsempfehlungen umgesetzt würden. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss solle zweimal jährlich darüber unterrichten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass eine Berichtspflicht vorgeschrieben sei und der zeitliche Berichtsabstand im Sozial- und Gesundheitsausschuss besprochen werden könne.

 

1. stellvertretender Landrat Dr. Hans Ulrich Klose wies darauf hin, dass, aufgrund der stetig sich verändernden Bevölkerung, nur schwer eine zuverlässige Prognose abgegeben werden könne.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig