Sitzung: 26.09.2018 Kreistag
Vorlage: 20/2910/XVI/2018
Beschluss:
Gemäß § 53 KrO NRW in
Verbindung mit § 83 Abs.1 und 2 GO NRW genehmigt der Kreistag für die
vorzeitige Ablösung von Darlehn eine außerplanmäßige Auszahlung bis zu einem
Höchstbetrag von 10 Mio. EUR. Des Weiteren genehmigt der Kreistag eine
außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung von bis zu 1 Mio. EUR zur Leistung von
Vorfälligkeitsentschädigungen im Zuge einer möglichen vorzeitigen Ablösung von
Darlehen. Die erforderliche Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig