Sitzung: 07.02.2019 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/3091/XVI/2019
Beschluss:
Die Beschlussfassung über den Satzungsentwurf wird in die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.
Protokoll:
Herr Lonnes
erklärte, dass die Beitragstabelle zum Satzungsentwurf als Tischvorlage
ausgelegt sei (Anlage 3). Die
Beitragssätze seien sowohl gegenüber der Satzung der Stadt Dormagen als auch
gegenüber der derzeitigen Satzung des Kreises unverändert geblieben.
Frau Kühl wies
darauf hin, dass nach § 3 Abs. 2 Punkt 1 des Satzungsentwurfs ein Kind von der
Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden könne, wenn das Verhalten des Kindes
eine weitere Teilnahme nicht zulasse. Diese Formulierung sei nach ihrer Ansicht
für eine Förderschule nicht angemessen.
Herr Lonnes
erläuterte, dass die vorgelegte Satzung mit der Stadt Dormagen so abgesprochen
und sich an deren Satzung anlehne. Im Übrigen entscheide in diesen Fällen die
Schulleitung, die als Schulleitung einer Förderschule selbstverständlich bei
ihrer Entscheidung den Förderbedarf berücksichtige. Die so formulierte Satzung
gebe der Schulleitung einen weiten Spielraum zu handeln.
Herr Becker führte
aus, nach der vorgelegten Satzung seien Empfänger von Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld 2,
Sozialgeld und Sozialhilfe) sowie Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz nach Vorlage des entsprechenden Nachweises von der
Zahlung des Beitrages befreit. Er habe die Befürchtung, dass bei dieser
Regelung Eltern mit geringem Einkommen zu einer Zahlung herangezogen würden und
damit schlechter gestellt würden als Sozialhilfeempfänger. Dies gelte z. B.
auch für diejenigen Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhielten. Er sei
der Ansicht, die ausgesprochenen Ermäßigungen müssten erweitert werden.
Herr Lonnes wies
darauf hin, dass dies mit der Stadt Dormagen besprochen werden müsse, da das
Ziel eine einheitliche Satzungslage sei. Im Übrigen sei auch zu
berücksichtigen, dass die festgelegten Einkommensgrenzen die eine
Beitragsfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro vorsehen, diese
Fälle bereits ausschlössen.
Herr Ramakers bat
Frau Kühl um einen entsprechenden Vorschlag zu der von ihr vorgeschlagenen
Änderung in § 3 Abs. 2 Ziffer 1. In einer Diskussion, an der sich Herr Schmitz
und Frau Stein-Ulrich beteiligten, wurde thematisiert, die
Kinderzuschlagsberechtigten müssten ebenfalls beitragsfrei sein. Herr Banse
wies daraufhin, dass die Beträge seiner Ansicht nicht stimmig seien und deshalb
geändert werden müssen.
Herr Lonnes schlug
vor, eine entsprechende Vorlage in den Kreisausschuss zu geben.
Frau Wienands beantragte,
den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Schulausschusses erneut zu
beraten.
Abschließend
beantwortete Herr Lonnes eine Anfrage der SPD zum offenen Ganztag, die den
Schulausschussmitgliedern mit separater Post zugesandt worden war (Anlage 4: Anfrage – Anlage 5: Stellungnahme
der Verwaltung).
Der Schulausschuss
fasste einstimmig folgenden