Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen, die auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, auf dem Veilchenweg in Rommerskirchen,  ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.341.500 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.683.000 € gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2019/20 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: