Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2019/2020 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss sowie der in der Anlage dargestellten weiteren Veränderungen aufgrund des § 53 KrO NRW und der §§ 75 ff. GO NRW.

Sollte die erwartete eingeplante Absenkung der Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 7 SGB II zur Vermeidung eines Umschlages in die Bundesauftragsverwaltung (Art. 104 a Abs. 3 GG) für das Haushaltsjahr 2020 nicht beschlossen werden, wird die dadurch eintretende Entlastung des Kreises an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben.

Für den Fall, dass der Landschaftsverband Rheinland den Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2020 niedriger als 15,7 v.H. der Umlagegrundlagen festsetzt, wird der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende Anteil nicht als Kreisumlage erhoben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

39 Ja-Stimmen (30 CDU, 6 FDP, 1 Zentrum, 1 FdB, Landrat)

29 Nein-Stimmen (19 SPD, 7 Grüne, 2 Linke, Frau Eickler)

3 Enthaltungen (3 UWG/Die Aktive)