Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Kreistag.

 

Der Schulausschuss befürwortet, dass die bisherige monatliche Spitzabrechnung durch die Erhebung einer monatlichen Pauschale von deutlich unter 50 € ersetzt wird.

 


Protokoll:

Herrn Lonnes führte aus, dass die Erhebung von Gebühren für das Mittagessen an den Förderschulen Mosaik-Schule, Sebastianusschule, Schule am Nordpark und Joseph-Beuys-Schule neu geregelt werden solle. Zurzeit werde von Erziehungsberechtigten, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, ein Eigenanteil von 1  € pro Verpflegungstag erhoben. Aufgrund des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Starke-Familien-Gesetzes, solle dieser Eigenanteil zum 01.08.2019 entfallen. Dies mache eine entsprechende Änderung der Satzung des Kreises notwendig. Der Umfang könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da die Ausführungsbestimmungen noch nicht erlassen seien. Da die bisherige Spitzabrechnung sich vom personellen Aufwand sehr aufwendig gestalte, beabsichtige die Verwaltung zukünftig die Erhebung einer monatlichen Pauschale. Die Pauschale werde keine Erhöhung des bisherigen Beitrags darstellen. Aufgrund der noch bestehenden Unklarheiten werde vorgeschlagen, die Satzungsänderung frühestens im Kreistag am 26.06.2019 zu beraten.

 

Frau Kühl antwortete, in der Vorlage würden einige Fragen, die für sie wichtig seien, nicht geklärt. Dies sei zum einen die Frage, wie hoch die monatliche Pauschale sei. Zum anderen mache eine Spitzabrechnung Sinn, da in diesem Falle nur das Essen gezahlt werde, was auch gegessen wurde. Im Rahmen der Pauschalierung sei auch zu bedenken, wie abgerechnet werde, wenn Kinder nicht an allen Mahlzeiten teilnehmen. Sie wies außerdem darauf hin, dass bei Zahlungsrückständen eine Mahngebühr erhoben werde, die mit der nächsten Zahlung für das Mittagessen verrechnet werde, so dass ein neuer Zahlungsrückstand in Höhe der Mahngebühr entstehe. Sie bat dieses Verfahren zukünftig zu überprüfen.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass der Beschlussvorschlag zunächst nur eine Kenntnisnahme und den Verweis an den Kreistag enthalte. Es sei richtig, dass eine Spitzabrechnung eine hohe Einzelfallgerechtigkeit bedeute, aber andererseits der personelle Aufwand dazu führe, dass der Overhead teurer sei als das Essen selbst. Es sei durchaus möglich, die durchschnittliche Essensteilnahme in einer Pauschale kalkulatorisch zu errechnen. Bezüglich der Mahngebühren erklärte er, dass die Bescheide eine Fristsetzung zur Zahlung enthielten und seitens der Kreiskasse Mahngebühren festgesetzt würden, wenn diese Frist überschritten sei. Dies sei ein normales Verfahren bei allen Zahlungsvorgängen.

 

Auf die Antwort von Frau Kühl, dass es ihr Anliegen sei, „Mahnspiralen“ zu verhindern, wenn ein Bescheid einmal verloren gehe, führte Herr Lonnes aus, dass er mit der Kasse sprechen werde. Nach seiner Auffassung liege das Leistungsbestimmungsrecht beim Schuldner, soweit nichts anderes vereinbart sei.

 

Herr Becker stellte die Frage, ob eine Pauschalierung auch so ausgestaltet werden könne, dass diese gerecht sei, wenn man z. B. an Ferienzeiten und ähnliches denke. Herr Lonnes antwortete, dies sei durchaus möglich, wenn man die Anzahl der Schultage zugrunde lege. Auf die Frage von Herrn Becker, wer die Ausführungsbestimmungen des Starke-Familien-Gesetzes erlasse, erklärte Herr Lonnes, dass es sich nicht um eine bundesunmittelbare Gesetzgebung handele, sondern Ausführungsbestimmungen des Landes erforderlich seien, die voraussichtlich vom Sozialminister als Angelegenheit der Sozialhilfe erlassen werden.

 

Frau Wienands wies darauf hin, dass die entsprechende Vorlage für den Kreistag genau geprüft werden müsse und dann im Kreistag ein Beschluss gefasst werden könne.

 

Abschließend fasste der Schulausschuss mit 18 Stimmen bei einer Gegenstimme den