Beschluss:

Der Kulturausschuss empfahl dem Kreistag, die geänderte Fassung der Satzung (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) für die Musikschule mit Wirkung zum 01.10.2019 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung


Protokoll:

Herr Lonnes verwies eingangs auf die Vorlage, welche die beabsichtigte Gebührenerhöhung erläutere. Der Presse sei in der Diskussion der Stadt Grevenbroich mit dem Rhein-Kreis Neuss zu entnehmen gewesen, dass die Musikschule Rhein-Kreis Neuss weiterhin für die angeschlossenen Kommunen ein flächendeckendes Angebot für alle Kinder und Jugendlichen bereitstellen möchte. Ein Problem sei dabei die im Haushaltssicherungskonzept festgelegte Obergrenze von 250.000 € der Stadt Grevenbroich. Zum Vergleich habe der Rat der Stadt die Mehrbelastung der Stadt Korschenbroich herangezogen. Bei der Festsetzung sei offensichtlich nicht berücksichtigt worden, dass in Grevenbroich doppelt so viele Menschen wie in Korschenbroich leben. Diese Festsetzung stehe dem Ziel somit diametral entgegen.

Gleichwohl habe die Musikschule Rhein-Kreis Neuss einiges getan, dass sich die Mehrbelastung der Stadt Grevenbroich inflationsbereinigt nicht weiter erhöhe. So würden insbesondere die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit einem Finanzierungsanteil an den Kosten der Musikschule beteiligt, die kalkulatorischen Kosten würden seit Jahren den Betrag von jährlich 30.000,- € nicht übersteigen und es würde verstärkt Unterricht durchgeführt, der sich aufgrund von Förderungen geringfügiger auf die Mehrbelastung auswirke. Die Mehrbelastung sei ferner in geringer angestiegen als die Tarifsteigerungen in diesem Zeitraum. Die Personalkosten machten einen Anteil von über 90 % an den Gesamtaufwendungen der Musikschule aus. Dies sei dem Bürgermeister mehrfach mitgeteilt worden.

 

Herr Radmacher erklärte, dass die CDU die Erhöhung der Musikschulgebühren von durchschnittlich 5,5 % in drei Jahren mittrage. Diese liege deutlich unter den Tarifsteigerungen der Musikschullehrer. Das im Rahmen der Mehrbelastung umzuverteilende Defizit sei erheblich, aber dies sei bei allen öffentlich-rechtlich tätigen Musikschulen der Fall. Auch werde die Haltung des Kreises gegenüber der Stadt Grevenbroich unterstützt.

 

Frau Stein-Ulrich fragte nach den Elternbeiträgen zu JeKits. In der Vorlage sei formuliert, dass eine Regelung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der JeKits-Förderung in die Satzung aufgenommen werde, die Beträge seien dort jedoch nicht genannt.

 

Frau Braun-Sauerwein führte hierzu aus, dass eine Ermächtigung zur Erhebung der Beiträge in § 10 Abs. 2 des Entwurfs formuliert worden sei. Da sich die Beträge ändern könnten, sei auf eine Aufnahme der einzelnen Beträge verzichtet und auf die Teilnahmebedingungen des Landesprogramms verwiesen worden. Das erste JeKits-Jahr sei kostenfrei. Für das zweite JeKits-Jahr fielen je nach Schwerpunkt folgende monatliche Elternbeiträge an: Instrumente: 23 €, Tanzen: 17 € und Singen: 12 €. Die Empfänger bestimmter staatlicher Leistungen seien von den Elternbeiträgen befreit.

 

Frau Küpper, die ein Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Grevenbroich und der dortigen Kämmerei geführt habe, stellte klar, dass die Stadt Grevenbroich sehr interessiert sei, die Projekte SingPause und JeKits in den Schulen fortzuführen. Es bestehe jedoch der Deckelungsbetrag aus dem Haushaltssicherungskonzept. Danach liege die Mehrbelastung für 2019 100.000 € über dem Betrag. Das letzte Schreiben des Kreises an die Stadt habe diese sehr nachdenklich gestimmt, da der Kreis der Stadt unterstellt habe, dass kein Interesse mehr an den Projekten mehr bestehe.

 

Herr Lonnes entgegnete, dass der Zuschussbedarf von 250.000 € für die Stadt Grevenbroich nur eingehalten werden könne, wenn der Anspruch an ein flächendeckendes musikalisches Angebot für alle Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Grevenbroich aufgegeben würde. Auch entscheide der Kreistag über die Festsetzung der Mehrbelastung im Rahmen der Haushaltsaufstellung und binde damit die Verwaltung. Für die Abgabe der Anträge zur Neuaufnahme von Schulen in das JeKits-Projekt seien Fristen einzuhalten gewesen, die der Stadt Grevenbroich im Schreiben genannt worden seien. Seitens des Kreises sei einzig darauf aufmerksam gemacht worden, dass man bei Fristablauf davon ausgehe, dass die Stadt Grevenbroich das Angebot nicht annehmen möchte.

 

Frau Küpper wies darauf hin, dass die Stadt Grevenbroich immer noch auf die Aufschlüsselung der zu zahlenden Mehrbelastung warte. Dieser Bitte sei der Kreis bislang nicht nachgekommen.

 

Herr Lonnes stellte fest, dass für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss keine vollständige Kostenträgerrechnung für jede Einzelleistung existiere. Dennoch gebe es detaillierte nach Unterrichtsinhalten differenzierte Kostenkalkulationen, die der Stadt Grevenbroich bekannt seien. Es hätten bereits mehrfach Gespräche zu diesem Thema stattgefunden, darüber hinaus gebe es Schriftverkehr, in dem der Stadt Grevenbroich insbesondere die einzelnen Unterrichtsarten mit Auswirkung auf die Mehrbelastung mitgeteilt worden seien.

 

Vorsitzender Rehse bat darum, dass der Rhein-Kreis Neuss weiterhin den Kontakt mit der Stadt Grevenbroich halte und Diskrepanzen klären solle.

 

Herr Kehrberg machte darauf aufmerksam, dass in der Synopse auf Seite 38 der Begriff „Auswärtige“ bei den Musikschulgebühren folgerichtig nach Streichung von § 12 Abs. 3 des Satzungsentwurfs gestrichen worden sei, nicht jedoch in der Neufassung der Satzung auf Seite 47. Herr Lonnes bestätigte, dass es sich um ein redaktionelles Versehen handele und in der Vorlage für den Kreistag korrigiert werde. Er bedankte sich bei Herrn Kehrberg für den Hinweis.

 

Frau Dr. Flick wies darauf hin, dass das Thema Musikschule auch im Kreistag diskutiert worden sei und es einen politischen Beschluss gebe, wonach der Anteil der Honorarkräfte an der Musikschule auf 20 % angehoben werden sollte. Auf Nachfrage, wie hoch der Anteil sei, führte Frau Braun-Sauerwein aus, dass dieser derzeit bei 18 % liege.

 

Frau Dr. Flick gab an, dass es sich zwar um eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren handele, sie der Erhöhung dennoch nicht zustimmen werde.

 

Herr Becker fragte nach, wie stark die in § 14 geregelten Gebührenermäßigungstatbestände für die Musikschule in Anspruch genommen würden.

 

Frau Braun-Sauerwein trug vor, dass diese durchaus genutzt würden. Darüber hinaus bestehe noch die Möglichkeit die sog. BuT-Gutscheine nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Musikschulunterricht einzusetzen. Der Musikschule entstünden für Sozialermäßigungen Gebührenausfälle von ca. 60.000 € jährlich.

 

Frau Rexin-Gerlach fragte an, warum die höhere Gebühr für Auswärtige gestrichen werden solle.

 

Frau Braun-Sauerwein gab zu bedenken, dass es einige wenige Schülerinnen und Schüler gebe, die Grundschulen in der Nachbarkommune besuchten und dort die Breitenförderung in Anspruch nähmen und bei einem anschließenden Gruppen- oder Einzelunterricht deutlich höhere Gebühren als die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse zahlen müssten. Auch verzichteten die Musikschulen der angrenzenden Nachbarkommunen auf diese Regelung, so dass sich die Schülerzahlen insgesamt ausgleichen würden.