Protokoll:

Herr Graul wies darauf hin, dass die mit der Einladung versandten umfangreichen Erläuterungen durch eine Tischvorlage (siehe Anlage) ergänzt wurden. Er betonte, dass die von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums angedachten Änderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung einen Paradigmenwechsel darstellen. Die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes sowie die Verlagerung der Regelungskompetenzen für die finanziellen Grundlagen des Rettungsdienstes auf den Bund rühren nach Auffassung der Verwaltung an den Grundfesten des kommunal verantworteten Rettungsdienstes.

 

Der geplante Eingriff in die von den Ländern gemeinsam mit der kommunalen Ebene effektiv organisierten Strukturen des Rettungsdienstes habe erhebliche negative Folgen für die Gesamtstruktur der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und zwar ohne, dass sich die Leistungen des Rettungsdienstes in irgendeiner Weise verbessern oder kostengünstiger würden.

 

Es könne nicht sein, so Herr Graul weiter, dass auf der einen Seite die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Pflichten im Sektor „Bereitschaftsarzt“ nicht nachkommen und die Kreise über die Rufnummer 116117 in die Bresche springen sollen, während auf der anderen Seite die Krankenkassen nicht mehr für die Finanzierung der Investitions- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes zuständig sein solle.

 

Die Verwaltung, so Herr Graul abschließend, werde den Ausschuss in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.