Beschluss:

Die SPD-Fraktion beantragt die Erhöhung des Taschengeldes auf 402 Euro pro Monat für die Personen, die im FSJ/BFD an den Schulen in Trägerschaft des Kreises tätig sind, mit Beibehaltung der bisher erfolgten Zusatzleistung (z. B. Mittagsverpflegung, Fahrtkostenerstattung).

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).

 


Protokoll:

Für die den Antrag einbringende Fraktion führte Frau Küpper aus, dass es Wunsch der SPD sei, das Taschengeld für FSJ- und BFD-Kräfte auf 402 Euro pro Monat zu erhöhen.

 

Herr Schmitz ergänzte, der Kreis habe sich zuletzt 2011 mit dem Thema Taschengeld befasst und seitdem wurde dieses nicht erhöht. Um die Wichtigkeit dieses Ehrenamtes zu unterstreichen, schlage die SPD eine Erhöhung vor.

 

Auf die Frage von Herrn Lonnes, welchen Deckungsvorschlag die SPD für die dadurch entstehenden Mehrkosten von 1.800 Euro monatlich habe, führte Herr Schmitz aus, dass es sich hierbei um einen Betrag handele, der im Haushalt noch vorhanden sein müsste.

 

Herr Lonnes schlug vor, das Taschengeld auf 380 Euro ab dem Schuljahr 2020/21 zu erhöhen, dies sei aus dem Budget finanzierbar.

 

Frau Wienands führte aus, die Absicht der SPD sei gut und lobenswert, aber ohne finanzielle Mittel nicht durchführbar, deshalb unterstütze sie den Vorschlag der Verwaltung, das Taschengeld ab dem Schuljahr 2020/21 zunächst auf 380 Euro zu erhöhen.

 

Herr Becker führte aus, dass es auch Freiwillige in der Jugendhilfe gebe und eine einheitliche Regelung für alle geschaffen werden müsse. Er halte den Antrag für sehr lobenswert.

 

Herr Lonnes erwiderte, dass der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 20 Freiwillige, 18 im Schulbereich und zwei im Kulturbereich, beschäftige und anderen Trägern keine Vorgaben machen könne, in welcher Höhe Taschengeld zu zahlen sei.

 

Frau Wienands betonte die Zuständigkeit des Finanzausschusses, wenn es sich um Mittel handele, die nicht aus dem vorhandenen Budget getragen werden könnten.

 

Frau Küpper und Frau Kühl sprachen sich für eine Aufrechterhaltung des Antrages aus.

 

Auf Frage von Herrn Cöllen, ob es sich nur um FSJ und BFD im Schulbereich handeln solle, bejahte Herr Schmitz dies, da der Schulausschuss nur für seine Bereiche entscheiden könne. Der Kreisausschuss habe dann die Möglichkeit, die Entscheidung auf weitere Bereiche auszudehnen.

 

Herr Lonnes regte nochmals an, für alle im Rhein-Kreis Neuss tätigen Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz das Taschengeld auf 380 Euro ab dem 01.08.2020 festzusetzen und sich damit an der Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur e. V.  zu orientieren. Diese Erhöhung könne innerhalb des Budgets umgesetzt werden, alles was darüber hinausgehe, stelle einen überplanmäßigen Aufwand dar.

 

Nach einer kurzen Diskussion, ob im Schulausschuss auch für den Kulturbereich abgestimmt werden könne und solle, wies Frau Wienands daraufhin, sollte der Antrag in diesem Maße aufrechterhalten werden, müsse eine Beschlussfassung im Kreisausschuss erfolgen.

 

Herr Becker bat, den Antrag zurückzustellen und für alle Betroffenen eine entsprechende Beschlussfassung im Kreisausschuss herbeizuführen.

 

Nach einer kurzen Pause führte Frau Kühl für die SPD-Fraktion aus, dass der Antrag in vollem Umfang aufrechterhalten werde.

Herr Lonnes wies daraufhin, dass dies rechtlich bedenklich sei, solange eine Finanzierung nicht sichergestellt sei.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich die Ausschussmitglieder Herr Cöllen und Frau Kühl beteiligten, ließ der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.