Beschluss:

  1. Die Haushaltsentwicklung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
  2.  Gemäß § 83 GO NRW stimmt der Kreisausschuss im Wege der Dringlichkeit weiteren außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus anfallen, in Höhe von 1.200.000 EUR zu. Die Deckung wird aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt.

Protokoll:

Kreisdezernent und Kämmerer Ingolf Graul erläuterte, dass bisher noch keine verlässlichen Daten zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 und zum Steuerverbund vorlagen. Mittlerweile sei jedoch ein Entwurf des GFG 2021 bekannt, weshalb davon auszugehen sei, dass höhere Verbundgrundlagen als in den Vorjahren zu erwarten seien (bislang noch vorläufig).

Insgesamt sei in der Haushaltsentwicklung 2020 mit einem Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro zu rechnen. Darin enthalten sei ein Betrag von 5,3 Millionen Euro, der als sogenannter „Corona-Finanzbedarf“ nach dem vom Landtag am 17.09.2020 verabschiedeten Corona-Isolationsgesetz zu isolieren wäre, der ab 2025 für einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden müsse. Diese Vorschrift sei zu befolgen.

Somit sei im Jahre 2020 von einem Fehlbetrag in Höhe von 7,7 Millionen Euro (Stand heute) auszugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in 2020 ein Betrag von rund 9,4 Millionen Euro Kreisumlage nicht zu erheben sei. Hinzu komme, dass der Bundestag den Umfang der Bundeserstattung für die Leistungen der Kosten der Unterkunft auf bis zu 75 % erhöht habe. Dieser Betrag werde dem Rhein-Kreis Neuss zufließen. Der genaue Umfang sei dabei noch unbekannt.

Außerdem wurde der Beschlussvertrag über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen für die Bewältigung der Kosten zu der Bekämpfung der Pandemie erläutert: Diese Kosten summieren sich auf rund 5,3 Millionen Euro. Bereitgestellt sei ein überplanmäßiger Betrag von 4,1 Millionen Euro. Bis zum Ende des Jahres müssten noch 1,2 Millionen Euro zusätzlich abgestellt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich erfragte, welche Positionen zu finanzieren seien, um auf die 5,3 Millionen Euro Ermächtigung zu gelangen.

 

Kreisdezernent Ingolf Graul erklärte, dass die 5,3 Millionen Euro Aufwendungen und Auszahlungsbeträge darstellen, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie aufgewendet wurden (Kosten im Zusammenhang mit dem Corona Testzentrum, Beschaffung von Hilfsmitteln, etc.). Eine detaillierte Ausführung erfolge im Jahresabschluss 2020 in einer entsprechenden Nebenrechnung.

 

Kreistagsabgeordneter Johann-Andreas Werhahn erfragte, ob die 1,2 Millionen Euro in den 13 Millionen Euro enthalten sind. Außerdem erkundigte er sich über die Zusammensetzung bei den Versorgungsaufwendungen.

 

Kreisdezernent Ingolf Graul erwiderte, dass unter den Versorgungsaufwendungen Versorgungsleistungen, Beihilfen für Pensionäre sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zu verstehen seien. Diese werden regelmäßig durch das Institut Heubeck ermittelt. Seit Anfang September liege eine Neuberechnung in dem dargestellten Umfang vor.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erfragte, ob die 5,3 Millionen Euro über einen globalen Minderaufwand zu refinanzieren seien.

 

Kreisdezernent Ingolf Graul erläuterte erneut, dass die Beträge ab 2025 abgeschrieben werden müssen. Der Umfang sei dabei nach wie vor unbekannt. Es werden entsprechende Abschreibungsbeträge in der Jahresrechnung auftauchen, über die Liquidität zur Tilgung der Kredite freigestellt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig