Beschlussempfehlung:

     I.        Der Stadt Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

o   zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, auf der Gartenstraße in Jüchen,  ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.880.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 3.760.000,00 € gewährt.

 

   II.        Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

 III.        Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

  IV.        Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2021/22 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 

 


Protokoll:

Herr Rosellen verwies auf die Sitzungsvorlage.

Da sich keine Wortmeldungen erhoben, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: