Protokoll:

Herr Buchartz erklärt, dass die Sportinfrastrukturprojekte der TOP 9), 10) und 11) in einem PowerPoint-Vortrag (Anlage 1) nacheinander erläutert werden und im Anschluss zu allen 3 Themen Fragen gestellt werden können.

 

Herr Brügge hat zur Unterstützung Herrn Kotterba aus dem Amt für Gebäudewirtschaft eingeladen, der die Standortanalyse des zukünftigen Bundesstützpunktes Säbelfechten erläutern wird. Herr Brügge stellt zunächst den in der Einladung beschriebenen Sachstand dar. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Dormagen, in der sich beide Kommunen dazu verpflichten, bis zur Leistungsphase III vorzugehen. Nach der Leistungsphase II wird den politischen Gremien ein Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, ob in die Leistungsphase III eingetreten werden kann. Die nicht förderfähigen Kosten teilen sich beide Kommunen zu je 50%. Grundsätzlich sind Fachplaner- und Architektenleistungen förderfähig. Der gesamte Finanzierungsbedarf in 2021 liegt bei ca. 334.000,00 Euro bis zur Leistungsphase II.

 

Herr Kotterba erklärt, dass das Raumprogramm gemeinsam mit dem Bundesstützpunkt entwickelt wurde. Das Herzstück ist die Dreifeldhalle mit ca. 1.200 qm. Hinzu kommen ca. 950 qm der Nebenräume mit Kraftraum, Physiotherapie sowie den Organisationsräumen Säbelfechten mit Büros, Besprechungsräumen, Geräteräumen und Umkleideräumen. Zusätzlich gibt es noch ca. 214 qm für allgemeine Nebenzonen (Foyer, Aufenthaltsräume, Putzmittelraum etc.).

Herr Kotterba erläutert die in der Standortanalyse untersuchten 3 Varianten. Eine detaillierte Beschreibung ist in der Einladung dargestellt. Er betont, dass alle in der PowerPoint-Präsentation visualisierten Varianten keine Entwurfsplanung darstellen, sondern lediglich den Raumbedarf grundsätzlich visuell veranschaulichen. Im Vergleich unterscheiden sich Variante 1 und 3 dadurch, dass die Variante 3 zusätzlich den Abriss des alten Schwimmbades (einschl. Kleinsporthalle) sowie dessen Integration in den Baukörper des Fechtzentrums beinhaltet. Variante 2 befindet sich auf der Obstwiese/Parkplatz. Die Beeinträchtigung für die Baudenkmäler werden für die Varianten 1 und 3 als „mittel“ eingestuft, während bei Variante 2 „hohe“ Beeinträchtungen zu erwarten sind. Die Baukosten sind bei Variante 1 und 3 höher. Bei Variante 3 muss der Schwimmbadabriss und der Neubau einkalkuliert werden. Bei beiden Varianten müssen Ersatzflächen für die vorhandene Sportfläche geschaffen werden. Die Erschließung erfolgt über den Bach im Norden.

Die Terminschätzung für die Fertigstellung des Baus wird bei einem kurzfristigen Verfahrensstart auf das dritte Quartal 2025 kalkuliert.

 

Herr Brügge erläutert die Begründung der neuen Variante 3. Eine fachgutachterliche Untersuchung ergab, dass der Neubau eines Schwimmbades wirtschaftlicher als eine Sanierung ist. Aufgrund des Gebäudealters von über 50 Jahren sind zudem weitere Mängel zu vermuten. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, aus wirtschaftlichen Gründen beide Bauprojekte gleichzeitig anzugehen. Herr Brügge hält es für wichtig, die vorhandene Anzahl an Schwimmbädern im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten und diese auch in Stand zu halten.

An den Kosten für den Abriss des Schwimmbades, inklusive der Kleinsporthalle, ist die Stadt Dormagen nicht beteiligt, denn durch die Einbettung in das Thema Schulsport fallen diese Kosten auf Kreisebene an. Aktuell wird noch über die Vorgehensweise hinsichtlich der Planung diskutiert, ob ein Architektenwettbewerb stattfinden soll oder die Architektenleistung klassisch ausgeschrieben wird. Die heutige Empfehlung des Sportausschusses über die bevorzugte Variante ist jedoch unabhängig von dieser Diskussion.

Herr Brügge erklärt zudem die Gründe der Standortanalyse zu Variante 2. Dies ist der einzige Standort in Knechtsteden, der einen eingeschossigen Bau des Bundesstützpunktes ermöglichen würde. Aus sportfachlicher Sicht ist dies die beste Lösung, auch die Erschließung spricht dafür. Alle anderen Kriterien, wie der Denkmal- und Umweltschutz sowie das Planungsrecht, sprechen erheblich gegen diesen Standort. Aus der Sicht der Verwaltung erübrigen sich daher weitere Überlegungen zu diesem Standort. Aus dem Vergleich der Varianten 1 und 3 empfiehlt die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 3.

Herr Brügge stellt fest, dass zum Radsportforum Kaarst-Büttgen kein Entscheidungsbedarf im Jahr 2021 besteht. Ebenso sind keine Entscheidungen zum Wildwasserpark Dormagen bei dieser Sportausschusssitzung zu treffen. Er erläutert anhand der Präsentation (Anlage 1) kurz den aktuellen Sachstand zu beiden Sportinfrastrukturprojekten.

 

Zum Top 9) gibt es mehrere Wortmeldungen:

Frau Markert leitet ein, dass in der Sportausschusssitzung im September 2020 u.a. als Kriterium beim nachhaltigen Bauen auch die Barrierefreiheit aufgezählt wurde. Variante 1 beinhaltet den Bau eines Fahrstuhls. Sie fragt daher nach, ob dies auch bei Variante 3 der Fall ist und ob die Barrierefreiheit demensprechend berücksichtigt wird.

 

Herr Brügge bestätigt, dass auch bei der Variante 3 die Barrierefreiheit hergestellt wird.

 

Herr Zenk spricht die auf einer Folie dargestellte eingeschränkte sportliche Funktionalität an und fragt, warum dies so geplant würde. Des Weiteren möchte er wissen, wer Träger der Einrichtung wird und ob es eine Eigenbeteiligung des Vereins gibt.

 

Herr Brügge entgegnet, dass Variante 2 die sportfachlich idealere ist. Die Sicht aus den Büroräumen in die Fechthalle ist bei einer ebenerdigen Variante möglich, entfällt jedoch bei den Varianten 1 und 3 bei mehrgeschossigen Baukörpern. Dennoch unterschreiten diese geringen Einschränkungen deutlich den Mehrwert der Varianten 1 und 3. Die Trägerschaft ist derzeit noch offen. Optionen sind weiterhin der Rhein-Kreis Neuss, der Trägerverein Säbelfechthalle Norbert-Gymnasium e.V. oder auch der Bundesstützpunkt. Aktuell sieht Herr Brügge keine Beteiligungen des Bundesstützpunktes an den Investitionskosten. Eine Beteiligung an den Betriebskosten wird noch zu diskutieren sein. Dies ist wiederum davon abhängig, welche Zuschüsse der Bundesstützpunkt zu den Betriebskosten erhalten wird. Spätestens mit der Vorlage der Entwurfsplanung wird diese Frage geklärt werden müssen.

 

Herr Streck lobt die Verwaltung ausdrücklich für die gute Arbeit bei diesen Sportinfrastrukturprojekten. Die CDU-Fraktion war vor Ort am Campus Knechtsteden und ist der Auffassung, dass die Variante 2 das Ensemble gänzlich entstellen würde. Das Schwimmbad ist sehr baufällig. Eine gleichzeitige Planung von Schwimmbad- und Fechthallenbau erachtet die CDU-Fraktion daher als sehr sinnvoll. Sie spricht sich klar für die Variante 3 aus.

 

Frau Leiermann begrüßt die Nicht-Empfehlung der Variante 2, denn ein Hallenbau auf der Obstwiese wäre ein sehr gravierender Eingriff.

Die Übernahme der Unterhaltungskosten des Gebäudes ist für sie nicht geklärt, denn diese gehen über die reinen Betriebskosten für Strom, Wasser usw. hinaus. Frau Leiermann fragt, wer in ferner Zukunft für mögliche Sanierungskosten verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit sollte auch in den Verträgen fixiert werden.

 

Herr Brügge bestätigt die Notwendigkeit einer vertraglichen Fixierung der anfallenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.

 

Herr Meyer bestätigt für die FDP-Fraktion, die Variante 3 deutlich aus wirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen.

 

Herr Zenk berichtet darüber, dass die Stadt Dormagen die eingestellten Planungsmittel im städtischen Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen hat. Hinsichtlich der anfallenden Mehraufwendungen durch eine mögliche Schwimmbadintegration in das Fechtzentrum ist die Stadt Dormagen nicht direkt daran beteiligt, jedoch durch ihren Anteil an der Kreisumlage.

 

Herr Brügge erwidert, dass er derzeit mit Herrn Bürgermeister Lierenfeld im Austausch steht. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Er gehe davon aus, dass die Stadt sich an den Kooperationsvertrag halte.

In dieser Sportausschusssitzung geht es jedoch darum, eine der 3 Varianten zu empfehlen, damit im nächsten Schritt gemeinsam mit den Fechtern, der Stadt Dormagen und dem Trägerverein einschließlich der Schulleitung dieses Projekt intensiv vorangetrieben werden kann. Die Kreisverwaltung spricht sich dabei deutlich für die Variante 3 aus.

 

Herr Zenk merkt an, dass aus seiner bisherigen Erfahrung heraus die im Sportausschuss gefassten Beschlüsse in der Öffentlichkeit stets als einstimmige Beschlüsse zur Realisierung bestimmter Projekte ohne Bedenken kommuniziert werden. Die SPD-Fraktion unterstützt dieses Projekt, jedoch bedarf es noch der Klärung einiger Punkte für die Realisierung und dies möchte sie auch in der Empfehlung kommunizieren. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände erachtet die SPD-Fraktion die Variante 3 als die sinnvollste Option. Eine heutige Empfehlung des Sportausschusses sollte aber nicht mit einem Beschluss und somit einer Festlegung des Sportausschusses gleichgesetzt werden.

 

Herr Brügge erläutert das weitere Verfahren. Nach der Sportausschussempfehlung und Klärung anstehender Fragen können die Architektenleistungen oder ein Architektenwettbewerb in Absprache mit der Stadt Dormagen ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs oder der Leistungsphase II werden den politischen Gremien der Stadt Dormagen und des Rhein-Kreises Neuss vorgestellt. Dann wird über die weitere Vorgehensweise entschieden.

 

Herr Welter weist darauf hin, dass dieses Projekt nur von der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit Unterstützung des Landes NRW und des Bundes realisiert werden kann.

 

Nach der Aussprache wurden keine weiteren Bedenken geäußert. Somit gibt der Sportausschuss einstimmig folgende Empfehlung:

Empfehlung Top 9:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, die notwendigen Planungsschritte für die Variante 3 in Form eines Architektenwettbewerbs oder der Ausschreibung der notwendigen Architektenleistungen zu beschließen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs oder der Vorentwurfsplanung sollen dem Sportausschuss anschließend vorgestellt werden.