Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass es sich bei dem „Schrottplatz“ eigentlich um ein baurechtswidrig genutztes Grundstück handele. Die Situation sei zwar aus rechtlicher Sicht eindeutig, die praktische Umsetzung gestalte sich jedoch aufgrund der zwei unterschiedlichen Störer als schwierig.