Beschluss:

1.: Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2020/2021 bis 2023/2024 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu beschließen.

 

2.:  Der Schul- und Bildungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses den Bericht um den Bereich der Sekundarstufe II zu ergänzen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes wies auf zwei Auffälligkeiten im Schulentwicklungsplan hin.

 

Auf Seite 6 des Plans sei im laufenden Schuljahr von einem Rückgang der Schülerzahlen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens im Primarbereich von 13,8 % im Vergleich zum abgelaufenen Schuljahr 2019/20 die Rede. Weitere Hinweise hierzu fänden sich in der Erläuterung zur Tabelle 1.

 

Auf Seite 14 des Plans wird von einem Anstieg der Schülerzahlen an den Förderschulen im Bereich des Unterstützungsbedarfs Geistige Entwicklung von 414 (laufendes Schuljahr 2020/21) auf 459 (kommendes Schuljahr 2021/22) ausgegangen. Er selber halte diese im März 2021 prognostizierte Steigerung für zu hoch gegriffen. Endgültige Klarheit verschaffe aber erst die Oktoberstatistik 2021.

 

Der zuständige Schulaufsichtsbeamte, Herr Plöger, konnte die prognostizierte Steigerung auch nicht erklären, erwähnte aber einige Nachbarschulämter denen ähnliche Steigerungsraten gemeldet worden seien.

 

Herr Ackburally fragte unter Hinweis auf Seite 5 des Entwicklungsplans nach der Datengrundlage für die Aussage zur Inklusionsquote in der Sekundarstufe I. Darüber hinaus stellt er den Antrag auf eine Textumformulierung des Satzes 5 auf der gleichen Seite.

Hier machte er darauf aufmerksam, dass das Wort „Gefahr“ eine Wertung beinhalte und bat aus diesem Grund dieses durch die Formulierung „Konsequenz“ zu ersetzen.

Frau Wienands entgegnete, die semantische Überprüfung der dem Ausschuss vorgelegten Texte auf sprachliche Formulierungen sei nicht Aufgabe des Schulausschusses. Herr Lonnes stellte klar, dass die Verwaltung keine Änderung der entsprechenden Formulierungen vornehmen werde, da die Verwendung des Wortes „Gefahr“ den Versuch der ehemaligen Schulministerin Sylvia Löhrmann mit Hilfe einer Rechtsverordnung die Schulform der Förderschule für Lernen abschaffen zu wollen, treffend beschreibe, ohne dass diese Wortwahl diskriminierend sei. Herr Ackburally zog daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Zur Frage nach der Datengrundlage verwies Herr Lonnes auf die jährliche dem Ministerium für Schule und Bildung durch die Schulen vorzulegende Oktoberstatistik.

 

Frau Stein-Ulrich fragte unter Hinweis auf § 80 Schulgesetz nach Angeboten des Gemeinsamen Lernens für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Anschluss an die Sekundarstufe I. Herr Lonnes erwiderte für die Schulen in Trägerschaft des Kreises existiere bereits jetzt ein Angebot im Bereich der Hausmeisterassistenz. Geplant sei außerdem ein Ausbildungsangebot im Bereich von Gastronomiearbeitsplätzen sowie ein Ausbildungsangebot im Bereich der Pflege. Frau Jansen und Herr Schmitz forderten den Schulentwicklungsplan um mögliche Projekte im Bereich der Sekundarstufe II zu erweitern.

 

Herr Lonnes sagte eine entsprechende Erweiterung für den nächsten Schul- und Bildungsausschuss zu, erwähnte aber auch, dass hierbei die verschiedenen Schulträger der weiterführenden Schule im Bereich auf die Entwicklungsplanung zu beteiligen seien.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasste einstimmig folgenden