Beschluss:

1.    Der Ausschuss beschließt auf der Grundlage des § 55 Abs. 2 KiBiz n.F. die Belegung folgender Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/22 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Erfüllung der Zweckbindung für U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen

 

 

 

 

Beleg. Kiga-Jahr 2021/22

Jüchen

gef. Plätze U3

ü3 Plätze

U3

Ü3

städt. Kita Kelzenberg

14

28

13

30

Korschebroich

 

 

 

 

kath. Kiga. St. Maternus Kleinenbroich

12

28

8

32

Rommerskirchen

 

 

 

 

kath. Kiga. St. Briktius Oekoven

6

14

3

19

 

 

 

2.    Die Belegung der geförderten U3-Plätze mit Ü3-Kindern erfolgt aufgrund der großen Nachfrage nach Ü3-Plätzen im Kindergartenjahr 2021/22. Die Zweckbindung der geförderten U3-Plätze ist grundsätzlich zu erfüllen, geförderten U3-Plätze sind vorrangig mit U3-Kindern zu belegen.

 

 


Protokoll:

Herr Berheide erläuterte den Tagesordnungspunkt.

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: