Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erkundigte sich, ob bereits erkennbar sei, dass die 77 Mio. € für die Flüchtlingsunterkünfte in den nächsten Jahren zu- oder abnehmen werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass es sich um die Kosten der Unterkunft für die SGB-II-Empfänger und nicht der Flüchtlinge handele. Die Entwicklung lasse sich schwer prognostizieren, dass zu den SGB-II-Empfängern durch die Coronapandemie auch Selbstständige hinzugekommen seien, die ansonsten nicht die Berechtigung gehabt hätten. Derzeit werde davon ausgegangen, dass der geplante Ansatz auskömmlich sei. Ein wichtiger Aspekt sei, dass die Kosten der Unterkunft von Flüchtlingen in den kommenden Jahren nicht mehr zu 100 Prozent vom Bund erstattet würden. Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft sei derzeit noch nicht beunruhigend, aber es sei wünschenswert, dass in den kommenden Jahren wieder mehr Menschen in Arbeit gebracht werden.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge merkte an, dass beim Vergleich der Bedarfsgemeinschaften 2020 und 2021 ein Rückgang im Bereich der Flüchtlinge erkennbar sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bestätigte auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel, dass der Bund in den kommenden Jahren nur noch 75 Prozent der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge erstatte und der Kreis 25 Prozent selbst tragen müsse.