Protokoll:

Der Vorsitzende erinnerte an den Gesetzesauftrag für die Landschaftsbeiräte, nämlich die Belange von Natur und Landschaft unabhängig wahrzunehmen. Der Beirat könne hierzu die Untere Landschaftsbehörde, den Rhein-Kreis Neuss insgesamt und andere Stellen und Einrichtungen beraten und unterstützen. Er solle Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken und dazu Verbesserungsvorschläge unterbreiten, dies auch gegenüber den politischen Gremien. Nicht zuletzt sei es auch Aufgabe des Beirates, die Bevölkerung hinsichtich Naturschutz und Landschaftspflege zu sensibilisieren.

Was Natur und Landschaft sei, sage das Gesetz nicht; hierfür könne man aber die Wissenschaft bemühen. Es handele sich um eine Einheit aus Lebensstätten, also Biotopen, und Lebensgemeinschaften, den Biozönosen. Zusammengefasst ergebe sich ein Ökosystem.

Von den ursprünglichen Biotopen im Rhein-Kreis Neuss sei praktisch nichts mehr verblieben. Der Kreis sei eindeutig eine Kulturlandschaft. Die Natur habe Sekundärbiotope und -biozönosen entwickelt. Gerade im Jahr der Biodiversität sei es Aufgabe aller, dem Artenschwund entgegenzuwirken und hierzu diese Sekundärbiotope und -biozönosen zu schützen. Ziel sei es, dass Menschen und andere Lebewesen im Kreisgebiet und darüber hinaus langfristig gut zusammenleben könnten. Man lebe im Rhein-Kreis Neuss in einem geradezu gesegneten Raum ohne Vulkangefahren, Tornados und Tsunamis, ohne echte Hitze- und Kältewellen und man besitze ausreichende Wasservorräte. Gleichwohl dürfe man sich aber mit dem Status quo nicht zufrieden geben. Bereits wenn man nur geringe Entfernungen in eine Himmelsrichtung über die Grenzen hinaus blicke, sehe die Lage z. T. bereits drastisch anders aus. Man lebe in einer mit einander verflochtenen Welt, dies dürfe nicht vergessen werden.