Sitzung: 14.09.2021 Sportausschuss
Vorlage: 52/0707/XVII/2021
Protokoll:
Herr Dr. Baaken erläutert das Förderprogramm „Moderne
Sportstätten 2022 II“. Dies sieht die Förderung von Outdoorprojekten in Form
von z.B. Bewegungsparks, Freiluftanlagen, Trimm-dich-Pfade vor, deren Bau von
Vereinen, Kommunen oder gGmbHs beantragt werden können. Mit dieser
Outdoorprojektförderung soll sowohl der organisierte als auch der
nichtorganisierte Sport angesprochen werden. Geförderte Anlagen können frei
zugänglich sein, so dass jede Person die Möglichkeit zum Sporttreiben erhält.
Der Sportbund Rhein-Kreis Neuss wird sich selbst nicht als Antragssteller um
ein Projekt bewerben. Die Vereine im Kreis sollen mit diesen Mitteln in Höhe
von 500.000 € unterstützt werden. Dazu wurden bereits zwei digitale
Informationsveranstaltungen mit reger Beteiligung durchgeführt. Weitere,
zeitintensive Rückfragen in Einzelgesprächen sind im Nachgang an diese
Veranstaltungen zu erwarten. Für den Auswahlprozess wurden durch den
Kreissportbund über die Ausschreibung hinausgehende Förderkriterien
aufgestellt, um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden. Beispiele dafür sind
Nutzungsfrequenz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder die Kooperationsfreude
mit anderen Vereinen, Schulen, etc.
Die Anträge müssen
bis zum 15.11.2021 beim Kreissportbund eingereicht werden. Über eine
eingesetzte Jury wird ein Vorentscheid getroffen, Gespräche mit den
Antragsstellen werden geführt. Bis zum 15.01.2022 müssen die ausgewählten
Projekte im Förderportal eingestellt werden. Es bedarf dann der formellen
Zustimmung der Staatskanzlei NRW.
Der Kreissportbund
unterstützt die Fokussierung des Förderprogramms auf Outdoorprojekte. Gerade in
Pandemiezeiten hat eine Rückbesinnung zu Outdoorsport stattgefunden. Dies
entlastet letztendlich auch die Hallenbelegung im Kreisgebiet.
Ziel ist, dass aus
jeder Kommune mindestens ein Projekt gefördert wird. Dies ist letztendlich
abhängig von der Qualität der eingereichten Projekte sowie von der Erfüllung
der Kriterien.
Herr Buchartz fasst zusammen, dass die Politik und die
Sportverwaltung des Rhein-Kreises Neuss für die Abwicklung dieses
Förderprogramms nicht zuständig sind. Dies obliegt ausschließlich der
Sportselbstverwaltung in Form des Kreissportbundes.
Frau Leiermann fragt, ob Projekte zu 100% gefördert
werden oder die Förderung anteilig auf gesplittet wird.
Herr Dr. Baaken erläutert, dass die Fördersumme bei bis zu
85% liegt. Ein Projekt muss mindestens in einer Höhe von 10.000 Euro
eingereicht werden. Die letztendliche Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl
der Anträge. Bei den Projekten, die die Förderkriterien erfüllen, wird anhand
der Anzahl zu gleichen Teilen das Fördervolumen bestimmt.
Frau Schmidt-Härlen bittet um die Präzisierung der
Antragssteller.
Herr Dr. Baaken benennt Sportvereine, Kommunen und gGmbHs
als potentielle Antragssteller. Derzeit wird geprüft, ob auch
Stadtsportverbände Anträge stellen können. Er geht aber davon aus, dass diese
auch Antragssteller sein können.
Herr Buchartz stellt fest, dass es keine Fragen mehr gibt und bedankt sich bei Herrn Dr. Baaken für dessen Ausführungen.