Protokoll:

Herr Ackburally bedankte sich beim Jugendamt für die Erstellung des Konzeptes für den Jugendkreistag, nachdem die Kreistagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in der Kreistagssitzung vom 30.06.2021 den entsprechenden Antrag zur Einrichtung eines Jugendkreistages gestellt hatten. Gleichzeitig beantragte er die Vertagung der Beschlussfassung, da die Zeit zwischen Vorlage des in der Einladung beigefügten Konzeptes und dem Jugendhilfeausschuss zu kurz gewesen sei um in einer Fraktionssitzung darüber beraten zu können.


Die Vorlage zeige, dass der Vorschlag zur Einrichtung eines Jugendkreistages ernst genommen werde. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen und gebe Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit erste politische Erfahrungen in einer Demokratie zu erleben.

 

Er gab jedoch zu bedenken, dass die geplante Größe des Jugendkreistages mit 76 Personen zu viel sei. Ein Größenverhältnis 3:1 zwischen Kreistag und Jugendkreistag sollte ausreichend sein. Dies entspreche 25 Personen.

 

Das Bestellungsverfahren sollte außerdem auf Zufall basieren und das Höchstalter für den Eintritt in den Jugendkreistag sollte von 21 auf 17 Jahren abgesenkt werden. Auch sei die Bestellungsperiode mit 5 Jahren zu ambitioniert, was die Gefahr berge Kinder und Jugendliche zu verschrecken. Eine Bestellung für 2 ½ Jahre sei ausreichend.

 

Auch Herr Rosellen bedankte sich und bestätigte, dass man die Abstimmung auf den nächsten Kreistag am 15. Dezember verschieben könne. Die Diskussion über die Vorlage der Verwaltung könne jedoch jetzt stattfinden. Er merkte insbesondere gegenüber den Vertretern der freien Jugendhilfe und den beratenden Mitgliedern an, dass man sich bei ihm melden könne, wenn man auch zukünftig an der Arbeit am Konzept für den Jugendkreistag interessiert sei, da die weitere Beschlussfassung im Kreistag erfolge.

 

Frau Lohr sprach ebenfalls Ihren Dank aus. Der Aufwand für die Verwaltung solle jedoch möglichst gering gehalten werden. Dies sollte auch bei der Auswahl der Mitglieder beachtet werden. Die Herabsetzung der Altersgrenze gehe in Ordnung, jedoch wünschte sie sich eine längere Dauer der Amtszeit, da sie eine gewisse Kontinuität für wichtig halte und man auch die Notwendigkeit einer Einarbeitungszeit beachten müsse.

 

Herr Ackburally stimmte hinsichtlich des Auswahlverfahrens zu. Er hielt es für möglich, dass Kreistagsabgeordnete sich aktiv bei der Werbung von Kindern- und Jugendlichen für den Jugendkreistag beteiligen. Über die Höhe des notwendigen Verwaltungsaufwandes müsste man noch diskutieren. Er warb jedoch weiterhin für die kürzere Laufzeit einer Wahlperiode. Es sei ja schließlich auch möglich, sich für eine zweite Amtszeit für den Jugendkreistag aufstellen zu lassen.

 

Er hoffe, dass es sich um ein langfristig um ein erfolgreiches Projekt handele, welches eine Eigendynamik durch gegenseitiges Helfen entwickele. Positiv sehe er vor allem, dass bereits jetzt ein Grundkonsens zwischen den Parteien vorhanden sei.

 

Herr Rosellen merkte an, dass bereits jetzt ein Jahr der laufenden Wahlperiode vorbei sei. Vor Ende des nächsten Jahres sei eher nicht mit der Aufstellung des Jugendkreistages zu rechnen, so dass die Laufzeit für den 1. Jugendkreistag auf jeden Fall kürzer sei. Danach könne man darüber bilanzieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

 

 

Herr Kaisers teilte mit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Jugendkonferenzen gäbe und man somit schon eine gewisse Einschätzung über den erforderlichen Aufwand vornehmen könne.

Ein weiterer positiver Aspekt sei auch die Möglichkeit ein Jugendparlament gemäß den Bestimmungen des SGB VIII am Jugendhilfeausschuss teilnehmen zu lassen. Dies böte eine weitere Gelegenheit Kinder und Jugendliche zu Wort kommen zu lassen.

 

Herr Bamberg sprach seinen Dank im Namen des Jugendringes aus und machte ein Angebot zur Mithilfe und Unterstützung. Man könne sich bei ihm melden. Gleichzeitig regte er eine Wahl unter den Kindern und Jugendlichen an

 

Frau Stein-Ulrich sprach sich ebenfalls für eine kürzere Dauer der Amtszeiten aus. Eine längere Dauer berge die Gefahr demotivierend zu wirken. 5 Jahre seien eine lange Zeit für Kinder und Jugendliche. Außerdem habe dies unter Umständen eine lange Wartezeit zur Folge, wenn sich zum Beispiel ein 11 jähriges Kind für die Mitarbeit interessiere, es dann aber auf Grund des Mindestalters von 12 Jahren noch 4 bis 5 Jahre warten müsse, weil der neue Jugendkreistag noch vor dem 12. Geburtstag aufgestellt wurde.

 

Herr Ackburally teilte mit, dass Wahlen bereits im Vorfeld ein Thema gewesen seien. Auf Grund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes und der einhergehenden hohen Kosten, habe man sich jedoch dagegen entschieden. Auch erschwere die notwendige Kooperation mit den anderen Städten, schließlich sei der Jugendkreistag für den gesamten Rhein-Kreis Neuss gedacht, eine mögliche Wahl. Trotzdem seien gute Möglichkeiten zur Zusammenstellung des Jugendkreistages vorhanden.

 

Herr Lonnes rekapitulierte den Auftrag an das Jugendamt und bedankte sich ebenfalls bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den sonstigen Beteiligten für die zügige und kompetente Erarbeitung der Sitzungsvorlage. Es handele sich um eine innovative Maßnahme, durch die Kinder und Jugendliche erste politische Erfahrung sammeln könnten. Er stellte in Aussicht in der nächsten Märzsitzung des Kreisjugendhilfeausschusses den Entwurf einer Satzung über das Jugendparlament vorzustellen. Ab Jahresende 2022 könnte dann der Jugendkreistag aufgestellt werden, was noch eine Restlaufzeit von 2 ½ Jahren zuließe.

 

Eine rechtsverbindliche Stellung des Jugendkreistages in Form einer Satzung halte er für wichtig, da dies die Ernsthaftigkeit des Projektes unterstreiche.

Ebenfalls halte er 25 Mitglieder des Jugendparlaments für ausreichend. Damit könne der Proporz des Kreistags nachgebildet werden. Das Jugendamt könnte den Kreistagsabgeordneten zur Unterstützung bei der Zusammenstellung des Jugendkreistages eine Liste von engagierten Jugendlichen zur Verfügung stellen.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sehe er aber nicht beim Jugendamt, da da dieses über keine kreisweite Zuständigkeit verfüge.

 

Frau Stein-Ulrich wies darauf hin, dass es bundesweit bereits 14 Jugendparlamente auf Kreisebene gebe. Entsprechende Lektüre sei als Anregung für die Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss ebenfalls empfohlen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ackburally teilte Herr Lonnes mit, dass das Jugendamt, nach vorheriger Beratung im Kreistag, eine Satzung in der Märzsitzung des Kreisjugendhilfeausschusses präsentiere.

 

Herr Lüpertz ergänzte, dass eine Wahl zwar teuer und aufwendig sei, jedoch bestünde auch die Möglichkeit die Wahl von den Kindern und Jugendlichen selber organisieren zu lassen. Zumindest sollte man eine mögliche Wahl nicht komplett außer Acht lassen.

 

Herr Rosellen bestätigte, dass man auch diesen Aspekt in die Diskussion aufnehmen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sablotny antwortete Herr Rosellen, dass eine paritätische Besetzung nach den einzelnen Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werde und darüber diskutiert werden müsse.

 

Herr Ackburally teilte mit, dass es bei einer zufälligen Besetzung auch zu Ungleichbehandlungen kommen könne.

 

Herr Rosellen resümierte, dass man alle kreisangehörigen Kommunen an der Diskussion und der Bildung des Jugendkreistages beteiligen sollte.

Er freue sich auf ein erfolgreiches Projekt und die bisher geführte Diskussion habe gezeigt, dass man nicht sehr weit auseinander liege.

 

Abschließend ließ Herr Rosellen über die Vertagung der Beschlussfassung abstimmen.

 

Gegenstimmen oder Enthaltungen gab es nicht, so dass einstimmig beschlossen wurde die Beschlussfassung in  die nächste Kreistagssitzung zu vertagen.