Sitzung: 18.11.2021 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/0908/XVII/2021
Protokoll:
Herr Timmer von der Landwirtschaftskammer (LWK) NRW, Geschäftsführer der
Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis,
referiert mittels Powerpoint-Vortrag über die Ausbringung von
Wirtschaftsdüngern, speziell über die rechtlichen Vorgaben und die Überwachung. Herr Timmer führt zunächst aus, dass
im Rhein-Kreis Neuss auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von derzeit
294,5 km2 insgesamt 599 Betriebe existieren. Überwiegend werden hier
Getreide, Zuckerrüben und Kartoffel angebaut. Die Tierhaltung spiele im
Rhein-Kreis Neuss nur eine untergeordnete Rolle. Er informiert über die
wichtigsten Unterschiede zwischen den nicht mit Nitrat belasteten und den mit
Nitrat belasteten Gebieten.
So gelten für die
nitratbelasteten Gebiete:
·
Ein
verpflichtender Zwischenfruchtanbau
·
Verlängerte
Sperrfristen
·
Keine
Herbstdüngung nach Ernte der Hauptfrucht mehr möglich
·
Verpflichtende
Analysen der Nährstoffgehalte von organischen Düngemitteln
·
Alle
3 Jahre eine Schulung der Landwirte zum Thema Düngung
·
Eine
Reduzierung des berechneten Stickstoffbedarfs in Höhe von 20 %
Herr Timmer erklärt, wie ein Landwirt vor der eigentlichen Düngung erst eine
Düngemittelbedarfsermittlung durchführen muss. Er betont, dass die Importmengen
von organischem Dünger in den letzten 3 Jahren drastisch zurückgegangen seien.
Er zeigt das Organigramm der LWK mit den vielfältigen Aufgaben, zum einen als
Landesbehörde (z. B. für die Kontrollen zuständig), zum anderen als
Selbstverwaltungskörperschaft (vor allem für die Beratung zuständig). Herr Timmer informiert über die
systematischen Kontrollen, die nach Auswahl durch das Landesumweltamt in
Abstimmung mit dem Umweltministerium von der LWK durchgeführt werden und
betont, dass so jährlich ca. 10 % der Betriebe in NRW kontrolliert werden. Ca.
15 % dieser Nährstoffvergleichskontrollen seien beanstandet und mehr als
330.000 € an Bußgeldern verhängt worden.
Herr Timmer berichtet auch über die anlassbezogenen Kontrollen. Dabei handle es
sich überwiegend um Beschwerden bei Geruchsbelästigungen. Er informiert über
die Prüfparameter wie die Einarbeitungspflicht bei Gülle oder auch die
Einhaltung von Sperrfristen. Herr Timmer
verweist auf eine Internetseite der LWK NRW zum Thema (www.guelle-nrw.de).
Er hebt hervor, dass es beim Einsatz der organischen Düngung zahlreiche
gesetzliche Regelungen und Vorgaben gebe. Er regt an, einen
landwirtschaftlichen Betrieb zu besuchen. Dabei könne man sich auch den ganzen
bürokratischen Aufwand, den ein Landwirt heutzutage bewältigen müsse, erklären
lassen.
Frau Steiner wünscht Informationen über die
Aufgabenfelder der LWK. Dr. Freiherr von
Canstein kritisiert die Umweltorganisationen, die seiner Meinung nach in
Sachen Landwirtschaft die Bevölkerung verunsichern. Vorsitzender Herr Markert kritisiert die Schärfe und den Wortlaut.
Er gibt zu Protokoll, dass der Ausschuss Vertreter von anerkannten
Umweltverbänden zum Thema einladen solle. Frau
Janetta berichtet von einer guten Zusammenarbeit zwischen Landwirten und
den Grünen in Rommerskirchen. Herr
Timmer verweist auf die zunehmend gute Zusammenarbeit zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz und vertritt den kooperativen Ansatz. Herr Wappenschmidt verweist wie Herr
Timmer auf die erheblichen Vorgaben, die ein Landwirt einhalten müsse. Er halte
den eingeschlagenen Weg zur Reduzierung der Nitratgehalte im Grundwasser aber
für richtig. Frau Leiermann fragt,
ob vielleicht die Berechnungsformel für die Düngermengen falsch und deshalb der
Nitratgehalt im Grundwasser zu hoch sei oder ob die Landwirte doch zu viel
düngen trotz Kontrollen. Auch Frau Hugo-Wissemann sieht die
Ausführungen von Dr. Freiherr von Canstein kritisch. Sie betont, dass zu hohe
Nitratgehalte in den Böden und in den Gewässern schädlich für die Biodiversität
seien. Sie fragt, ob die schwarzen Schafe unter den Landwirten häufiger als
nicht auffällige Betriebe kontrolliert werden. Herr Timmer bejaht dieses. Er verweist auf
Düngeoptimierungsversuche der LWK, um mit den Ergebnissen den Landwirten beim
Einsatz der Dünger besser helfen zu können.
Herr Dr. Cremer informiert, dass auch bei Einhaltung aller
gesetzlichen Vorgaben der Grenzwert selbst rein rechnerisch nicht einzuhalten
sei. Vorsitzender Herr Markert fast
zusammen, dass die Vorträge und die heutigen Diskussionen belegen, wie wichtig
diesem Ausschuss der Gewässerschutz sei. Er wiederholt, dass ein anerkannter
Umweltverband zum Thema „Nitrat im Grundwasser“ eingeladen werden solle. Auch
könne er sich gut vorstellen, dass der Ausschuss sich einmal auf
landwirtschaftlichen Betrieben über die dortige Arbeit informiere.