Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für die Erneuerung der Erftbrücke an der Gerhard-Hoehme-Allee, Neuss-Selikum, nach den vorgelegten Planunterlagen.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte unter Verweis auf die Vorlage das anstehende Projekt. Es handele sich um einen schönen Landschaftsraum, der von der Bevölkerung zur Erholung gut angenommen werde.

In dem Zusammenhang verwies er auf die laufenden Projekte zur Renaturierung der Erft im Licht der zurückgehenden Wassermengen. Dies werde durch die Mäandrierung des Gewässers und seine Umgestaltung auch erhebliche ökologische Vorteile haben.

 

Ohne weitere Diskussion fasste der Naturschutzbeirat den nachstehenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.