Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass durch die Änderung der Quarantäneverordnung das Gesundheitsamt nicht mehr Einzelfälle über ein positives Ergebnis und Quarantäne informieren werde. Eine Information erfolge allenfalls über SMS. Jeder habe die Pflicht, bei einem positiven Ergebnis sich selbst in Quarantäne zu begeben und auch selbst frei zu testen. Die zu dem Thema veröffentlichte Pressemitteilung des Kreises ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Weiterhin erläuterte er, dass für die Schulen und Kitas eine Freitestung mittels PoC-Test möglich sein sollte. Damit solle bei einem positiven Pooltest die Quarantänezeit für die Kinder verkürzt werden.

Weiter führte er aus, dass in der Verwaltung und den Krankenhäusern zunehmend infizierte Mitarbeitende gemeldet würden. Aufgrund der hohen Infektionszahlen werde die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur zunehmend schwerer. Gleiches gelte auch für die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Im Notfall müssten symptomfreien Mitarbeitenden verpflichtet werden zur Sicherstellung der Pflege eine Zeit lang bei den Bewohnern zu wohnen. Dies würde eine nochmalige Verschärfung des Aachener Modells darstellen. Auch die Zahl der im Krankenhaus befindlichen infizierten Patienten, sowie der zu beatmenden Patienten, nehme zu. Er hoffe, dass in vier bis sechs Wochen der Peak überschritten sein werde.

Die Impfquoten würden nicht in dem erhofften Maße steigen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Die Impfungen für Kinder würden zwar gut angenommen, allerdings käme es vermehrt zu Terminabsagen, da viele Kinder in Quarantäne seien. Auf politischer Ebene würden aktuell Aktionen in den Innenstädten gestartet, die nochmal auf die Bedeutung des Impfens hinweisen. Der Kreis plane zudem das Impfzentrum im Februar an einem anderen Standort unterzubringen. Der Mietvertrag sei noch nicht unterschrieben. Der neue Standort würde mindestens bis Ende des Jahres ausreichend Raum bieten. Es bleibe abzuwarten, ob das Testzentrum ebenfalls an den Standort umziehen werde.

Weiter erklärte er, dass der Kreis 12 neue Mitarbeitende für die Nachtragung der eingegangenen Laborergebnisse eingestellt habe. Am 22.01.2022 seien beispielsweise 6.000 Laboreingänge zu verzeichnen gewesen, die noch verarbeitet werden müssten. Derzeit sei das Gesundheitsamt aufgrund der hohen Fallzahlen nicht aktuell in der Fallbearbeitung. Deswegen müssten die Bürgerinnen und Bürger mehr in die Pflicht genommen werden. Das Gesundheitsamt komme ansonsten nicht mehr nach. Dennoch sei er zuversichtlich, dass der Rhein-Kreis Neuss die Zeit gut überstehen werde. Es sei weiterhin Vorsicht geboten. Er appelliere an die Anwesenden, sich impfen zu lassen und dafür zu werben.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch fragte, wie die Situation bei den ambulanten Pflegediensten im Kreis sei und ob die Arbeit dort sichergestellt werden könne.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke meinte, dass eine Antwort dem Protokoll beigefügt werde.

Er wies darauf hin, dass das Gesundheitsamt ab dem 16.03.2022 Einzelfallentscheidungen über ein mögliches Beschäftigungsverbot von etwa 6.500 nicht geimpften Mitarbeitenden aus den Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu entscheiden habe. Da diese Menge in der aktuellen Lage nicht zu bewältigen sei, stehe der Kreis mit Bund und Land in Kontakt um Gruppenentscheidungen zu erwirken.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aktuell ist der WTG-Behörde keine Einschränkung der Versorgung bekannt

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erklärte, dass die Bevölkerung sich langsam von Corona verabschieden müsse. Die Ukrainekrise stelle eine deutlich größere Gefahr dar, da ein möglicher Krieg eine Energiekrise auslösen könne. Zudem würden die USA aufgrund der Inflation überlegen, den Zins anzuheben. Bei einer Anpassung des Zinses in Europa würde das zu größeren Schwierigkeiten führen, um die Staatsschulden noch bedienen zu können. Das Geld werde derzeit mit einem sturen Blick auf Corona ausgegeben. Er habe dazu eine Stellungnahme erarbeitet die er nachreichen werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke meinte, dass es neben Corona natürlich noch weitere Herausforderungen gebe. Allerdings sei die Gesundheit der Menschen mit das höchste Gut.

 

3. stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich erkundigte sich, ob die Durchführung der Antigentests in den Kitas weiterhin freiwillig seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Einrichtungen nach einem positiven Pooltest nur nach Vorlage eines negativen Antigentestes besucht werden dürften.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Teilnahme an den PCR-Pooltests ist freiwillig. Die Pooltests in den Kitas werden weiterhin durch PCR-Einzeltests aufgelöst, wenn ein Pool positiv ist.

Die Kinder mit negativem PCR-Einzeltest dürfen dann die Kita wieder besuchen. Wenn es mehrere positive Kinder/ErziehrInnen gibt, wird eventuell die Gruppe (nach Ermittlung durch das Gesundheitsamt) geschlossen.

Kinder, die nicht am Pooltest teilnehmen, müssen bei positiven Pool über zwei Wochen drei Mal wöchentlich einen Schnelltest häuslich durchführen.

Die Kita kann von den Kindern, die nicht am Pool teilnehmen, einen negativen PCR-Test vor erneutem Kitabesuch einfordern, wenn ein Pool positiv ist.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel merkte an, dass die Krankenhäuser an der Belastungsgrenze arbeiten würden. Sich dem Infektionsgeschehen zu ergeben, wäre leichtfertig. Auch wenn Omikron einen schwächeren Krankheitsverlauf habe, würden sich durch die steigenden Infektionen auch die im Krankenhaus zu behandelnden Patienten erhöhen. Besonders Long-COVID sei nicht zu unterschätzen. Vor der Situation die Augen zu verschließen, sei keine adäquate Haltung. Die Lage sollte weiterhin ernstgenommen werden. Die Menschen müssten eigenverantwortlich handeln und neben Kontaktreduzierungen sich impfen lassen. Eine Impfung sei der beste Schutz und solidarisch der Gesellschaft gegenüber.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, es sei ärgerlich, dass keine Impfregister angelegt werden können. Somit könnten keine Regionen mit einer niedrigen Impfquote ermittelt und keine gezielten Impfaktionen geplant werden.

Er teilte mit, dass die Kreisverwaltung erfreulicherweise eine Quote der Geimpften und Genesenen von 96,59 % erreicht habe. Dazu seien bereits 87,5 % der Mitarbeitenden geboostert.

 

Kreistagsabgeordnete Swenja Krüppel fragte, was unter dem Aachener Modell zu verstehen sei und bei wem die Kompetenz liege, um die Mitarbeitenden zum Wohnen im Pflegeheim zu verpflichten.

 

Das Aachener Modell beinhalte, dass im Ausnahmefall die infektiösen symptomfreien Mitarbeitenden der kritischen Infrastruktur trotzdem ihrer Arbeit nachkommen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Damit solle die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur gewährleistet sein. Die Quarantäne müsse vom Gesundheitsamt für diesen Ausnahmefall angepasst werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Dieter Welsink schlug vor, sich nochmal besonders mit der Situation in den Kitas zu beschäftigen. Teilweise würden 60-70 % der Kinder aufgrund von Infektionsausbrüchen zuhause betreut. Er regte an, dass räumlich und personell unterstützt werden könne, um die Eltern zu entlasten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stimmte den Ausführungen zu, wies jedoch darauf hin, dass kein Ersatzpersonal zur Verfügung stehe.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erkundigte sich, ob in allen Städten und Gemeinden Impfzentren vor Ort seien, um die Menschen besser zu erreichen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke führte aus, dass, neben den politischen Aufklärungsaktionen in den Innenstädten, der Vorlage und der Homepage des Kreises die vergangenen Impfaktionen in den Städten und Gemeinden zu entnehmen seien. In den letzten Wochen habe es 37 Impfangebote pro Woche gegeben. Darüber hinaus gebe es weiterhin den Booster-Sonntag in den Städten und Gemeinden. Leider könne nicht festgestellt werden wie hoch die Impfquote im Kreisgebiet sei. Es könne nur ermittelt werden, wie viele Personen, unabhängig vom Wohnort, im Rhein-Kreis Neuss geimpft wurden.

 

3. stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich berichtete aus einem Telefonat mit einer Kindertagesstätte in Korschenbroich, dass die Möglichkeit bestehe die Kinder gruppenübergreifend zu betreuen. Des Weiteren rege sie an, asymptomatische Kinder in einer extra Gruppe zu betreuen, um die Eltern weiterhin zu entlasten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass nach den aktuellen Regelungen infizierte Kinder nicht in die Einrichtungen gebracht werden dürften. In den Kitas könnten jedoch, wie im vergangenen Jahr, Notgruppen eingerichtet werden. Auch werde durch die Freitestung mit PoC-Tests die Wartezeit verkürzt.