Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreisjugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz auf Förderung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen.

 

2.    Die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird in die kommunale Jugendhilfeplanung, in die örtliche Jugendhilfestruktur und in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII eingebunden.

 

 


Protokoll:

Nach einem Verweis auf die Sitzungsvorlage, fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: