Protokoll:

Der Vorsitzende verwies auf die umfangreiche Vorlage der Verwaltung. Die Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann, Leiermann und Cöllen meldeten sich zu Wort. Ausschussmitglied Hugo-Wissemann lobt die Ausarbeitung des Konzeptes, bemängelte jedoch den fehlenden Zeithorizont für die Umsetzung. Sie wies darauf hin, dass es im Rhein-Kreis Neuss noch viele außerörtliche Verbindungen ohne Schutzstreifen gäbe und eine vernünftige Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg umgesetzt werden müsse. Ausschussmitglied Leiermann lobte ebenfalls das Konzept, bat der Niederschrift eine Aufstellung über die geplanten Maßnahmen nach Kommunen beizufügen. Auf Ihre Frage nach Förderungen und den weiteren Planungen erläuterte Dipl. Ing Martin Stiller den derzeitigen Stand des Konzeptes. Er führte aus, dass es sich bei dem vorliegenden Abschlussbericht um eine erste Aufnahme mit dem Ziel handele, aus der gesamtregionale Perspektive des Rheinischen Reviers einen Netzvorschlag - hierarchisiert in die zwei Stufen potentielle Radschnellwege und Radvorrangrouten - zu entwickeln. Er wies darauf hin, dass im Kreisausschuss zur Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen eine Auflistung über die Länge der Radschnellwege und Radvorrangrouten in den Gebietskörperschaft vorgelegt worden sei. Lt. Nachfolge Garzweiler gäbe es einen Förderzugang für die angedachte Steuerungsgruppe/ Koordinierungsstelle. Der Rhein-Kreis Neuss werde weiterhin mitmachen. Er erläuterte, dass es bislang keinen Förderzugang. für Machbarkeitsstudien zu Pilotprojekten gäbe. Die Fragen nach Prioritätenlisten müsse in der Gesamtregion geführt werden, um dann in eine konkrete Umsetzung gehen zu können.

 

Auf Nachfrage hinsichtlich Förderungen des Landes und der Planungen für die Radvorrangrouten sowie der Berücksichtigung der Qualitätsvorgaben auf den Strecken im Rhein-Kreis Neuss erläuterte Dipl.-Ing. Stiller, dass es derzeit schwierig sei, für die Planung der Radvorrangruten einen Förderzugang zu finden. Förderfähig seien aber die rein baulichen, investiven Maßnahmen über die bekannten Förderprogramme. Unbekannt sei auch das Verhältnis dieser Netzkonzeption zu den Vorgaben des Nahmobilitätsgesetzes des Landes. Die Standards der Strecken müssten noch diskutiert und auf örtliche Situationen runtergebrochen werden.

 

Ausschussmitglied Cöllen verwies auf den auf Seite 14, 3.2.4 genannten Radweg hin, der die Bahntrasse Aachen-Jülich beträfe. Dipl-Ing. Stiller führte aus, dass eine gewidmete und im Regionalplan festgelegte Trasse für andere Planungen erstmal nicht zur Verfügung stehe. Ausschussmitglied Fischer merkte an, das die Trasse bereits seit 2014 umgewidmet sei und demnach für die künftigen S-Bahn-Planungen nicht zur Verfügung stünde.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann führte aus, dass die Machbarkeitsstudien für die Radvorrangrouten seitens die ZRR schnell angegangen werden müssten. Dipl.-Ing. Stiller stimmte vom Grundsatz her zu, machte deutlich, dass für die Radvorrangrouten das vorhandene Wegenetz als Grundlage genommen worden sei, was aber nicht überall über Radverkehrsanlagen verfügen würden. Er riet in der Steuerungsgruppe zu diskutieren, ggfs. nicht komplett die ganze Route zu betrachten, sondern evtl. schon Teilstücke zu entwickeln.

 

Er stellte die neue Mobilitätsmanagerin, Frau Samira Smentkowski, vor, die zukünftig schwerpunktmäßig in den Bereichen des Umweltverbundes und in der Frage Kombination von Verkehrsmitteln und kombinierten Verkehrsmittel – und damit sicherlich auch in dem Bereich Radverkehr - arbeiten werde.

 


Abstimmungsergebnis:

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.