Sitzung: 02.06.2022 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/1268/XVII/2022
Beschluss:
Der Schul-und
Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bei 10 Zustimmungen und 10
Enthaltungen, den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25
zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
zu beschließen.
Protokoll:
Herr Lonnes
berichtete, dass im vorliegenden Schulentwicklungsplan auch der Raumbedarf in
Abhängigkeit von der Schülerzahlentwicklung aufgenommen worden sei. Er wies auf
die geringer werdende Steigerung der Schülerzahl im Gemeinsamen Unterricht in
der Primarstufe hin. Im Bereich der Förderschulen stelle die Zunahme von 10 %
der Schülerzahl im Bereich der Geistigen Entwicklung den Kreis vor
Herausforderungen.
Frau Jansen sah
angesichts der beabsichtigten europaweit angestrebten Stärkung der Inklusion
den Bereich des Gemeinsamen Lernens in dem Bericht nicht ausreichend
berücksichtigt. Sie sehe vielmehr eine Förderschullastigkeit in der
Schulentwicklung des Kreises und empfahl ihrer Fraktion sich in der
abschließenden Abstimmung zu enthalten.
Herr Lonnes
stellte klar, dass die Behindertenrechtskonvention ausdrücklich das Wahlrecht
der Eltern in Bezug auf den Förderort festlege, mithin keinen Auftrag
formuliere, die Regelschule zu Lasten der Förderschule hervorzuheben. Die
Verwaltung sehe sich auch weiterhin ausdrücklich dem Elternwillen verpflichtet.
Frau Wienands
entgegnete Frau Jansen, sie habe mit ihren Anmerkungen den falschen Adressaten
gewählt. Träger der Schulen des Gemeinsamen Lernens seien die Kommunen. Dort
solle ihre Fraktion für die Stärkung dieses Förderortes werben.
Frau Schenke
bemerkte, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf
im Sekundarstufen II-Bereich relativ gering seien.
Herr Lonnes
erklärte hierzu, einige Förderbedarfe würden entsprechend der rechtlichen
Vorgaben nach Abschluss der Sekundarstufe I wegfallen. In der Sekundarstufe II
würden dann nur noch Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung
gesondert berücksichtigt. Für diese versuche der Kreis an den Berufskollegs
verschiedene Bildungsangebote zu installieren.
Hier konnte er die
Bereich Pflege, Hausmeisterservice, Küche und Gastronomie nennen. Die Programme
sollen ausgebaut werden. Außerdem hielten auch die Werkstätten Arbeitsplatzangebote
vor.
Herr Ackburally
fragte, ob auch die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung im Bereich der
Sekundarstufe II möglich sei und empfahl gleichzeitig die Zusammenführung der
Bereiche im Bericht.
Herr Lonnes informierte,
dass es in ganz NRW für die Sekundarstufe II keinen Schulentwicklungsplan gebe.
Er erläuterte, dass zum einem die Datenlage sehr lückenhaft sei, weil bei zwei
entsprechenden Abfragen im September letzten Jahres mehr als zwei Drittel der
weiterführenden Schulen, die sich bekanntermaßen nicht in der Trägerschaft des
Kreises befänden, keine oder nur lückenhafte Entwicklungsdaten übermittelt
wurden. Die Schulleiter/innen sähen sich nicht in der Lage, eine Einschätzung
bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen an ihrer eigenen Schule zu
übermitteln. Zum anderen läge die Zuständigkeit für die Feststellung des
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Sekundarstufenbereich II bei der
Bezirksregierung, die eine Erstellung eines solches Planes entsprechend einer
Mitteilung ebenfalls von September letzten Jahres nicht für sinnvoll erachte.
Gleichwohl wolle
die Verwaltung versuchen den Sekundarbereich II stärker in den Fokus zu nehmen.
Der der Schul- und
Bildungsausschuss fasste folgenden