Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing
Vorlage: VI/1277/XVII/2022
Protokoll:
Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich Lebensmittel zubereiten oder verkaufen, benötigen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine behördliche Belehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bürgerinnen und Bürger können diese Belehrung ab sofort rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bequem von zuhause oder von unterwegs aus absolvieren. Möglich mach das eine neue App des Rhein-Kreises Neuss, die im Digitallabor der Kreisverwaltung entwickelt worden ist. Projektleiter Robert Ruß, Stabsstelle Digitalisierung, stellte dem Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing die IfSG-App im Rahmen einer Präsentation (s. Anlage 1) vor.
Vorsitzender Simon Kell dankte im Namen des gesamten Ausschusses der Verwaltung für ein „perfekt durchdigitalisiertes Projekt“.
IT-Dezernent Harald Vieten hob noch einmal besonders die
kreative und innovative Arbeit im
Digitallabor hervor und dass er stolz
auf sein Team sei. Mit der IfSG-App gibt es im Gesundheitsdienst einen
deutlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und für
das Gesundheitsamt, dass deutlich entlastet wird. Er ergänzte, dass mit
diesem 2jährigen App-Projekt der Rhein-Kreis Neuss jedoch auch personell und
technisch an seine Grenzen gestoßen ist.
Die Fragen von Tim Tressel, Markus Roßdeutscher, Petra Schenke, Stefan Arcularius und Justin Kluth wurden beantwortet.
Nachtrag der Verwaltung zur Beantwortung der Frage von Justin Kluth zur
Code-Verwendung in der App:
Das Entwicklerteam
arbeitet hier mehrgleisig:
- jede Codezeile besitzt eine erläuternde Kommentarzeile
- eine Dokumentation beschreibt den Aufbau der Repositories,
Voraussetzungen, eingesetzte Services usw.
- ein Prozess-Ablaufplan visualisiert die Beziehungen der
wesentlichen Komponenten
Wichtige Funktionen
wie bspw. die Anbindung des Servicekonto.NRW ließen sich so problemlos auch in
anderen Entwicklungsprojekten des RKN verwenden.