Sitzung: 17.05.2022 Sportausschuss
Vorlage: 52/1345/XVII/2022
Beschluss:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass aus dem Haushalt für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Ukrainekrise ein Betrag in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung von Initiativen der Sportvereine im Zusammenhang mit der Ukrainekrise als Billigkeitsleistung bereitgestellt wird. Die Umsetzung erfolgt durch das von der Verwaltung im Sportausschuss vorgelegte Förderprogramm.
Protokoll:
Herr
Streck bedankt sich bei allen
für die bisherigen Initiativen und für das ehrenamtliche Engagement. Das Ziel
des Antrages ist, dieses Engagement mithilfe eines schnellen, unbürokratischen
Förderprogrammes systematisch zu unterstützen.
Herr
Buchartz verweist neben des in
der Einladung versandten Antrages auch auf die heute vorgelegte Tischvorlage zu
TOP 5. In dieser werden exemplarisch Beispiele für das geleistete Engagement
einiger Vereine dargestellt. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits einige
Eckpunkte für ein potentielles Förderprogramm aufgeführt.
Herr
Brügge teilt mit, dass zwar
gemäß Antrag zunächst ein Grundsatzbeschluss intendiert gewesen war, die
Verwaltung gemeinsam mit dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss jedoch bereits Vorüberlegung
zu Eckpunkten eines Förderprogrammes angestellt hat. Die aufgeführten
Initiativen der Vereine seien lediglich exemplarisch, da keine Gesamtübersicht
dazu existiert. Die Intention der bereits angestellten Vorüberlegungen war, am
heutigen Tag ein Förderprogramm in dieser oder in abgewandelter Form zu
beschließen, um den engagierten Vereinen schnelle Unterstützung zukommen lassen
zu können. Sonst würde zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst und über die
Ausgestaltung des Förderprogrammes erst im nächsten Sportausschuss entschieden
werden.
Herr
Tuschen bedankt sich für die
Vorüberlegungen der Verwaltung und des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss. Aus der
Tischvorlage könne entnommen werden, dass es sich um einen überschaubaren
Betrag in Höhe von 250 € handle. Dieser Betrag sei für ein kurzes,
überschaubares Verfahren angemessen. Er wirbt für eine breite Zustimmung für
dieses Verfahren.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr
Buchartz stellt den
Beschlussvorschlag gem. Antrag vom 22. April 2022 in Kombination mit dem in der
Tischvorlage zu TOP 5 vorgelegten Förderprogramm zur Abstimmung vor.
Der Sportausschuss
fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss: