Sitzung: 09.06.2022 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 61/1421/XVII/2022
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Naturschutzbeirates erhebt der Kreis als Träger der
Landschaftsplanung keinen Widerspruch gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegen die
55. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen.
Protokoll:
Stellvertretender Vorsitzender Herr
Wappenschmidt erklärt, dass
in Rommerskirchen eine Anpassung eines Landschaftsplanes geplant sei, um dort
Wohnbebauung zu fördern. Herr Temburg
informiert, dass Landschaftspläne die Ziele der Raumordnung zu beachten haben.
Der Regionalplan sehe für das betreffende Gebiet “Allgemeiner Siedlungsbereich“
vor. Daher könne der Kreis auch keinen Widerspruch gegen die Planung einlegen. Herr Temburg informiert, dass die
Gemeinde Rommerskirchen den Kreis als Träger der Landschaftsplanung von Anfang
an aktiv mit eingebunden habe. Herr
Temburg betont, dass die fachliche Stellungnahme des Naturschutzbeirates
noch nicht vorliege, da noch einige Gutachten in Arbeit seien. Er verweist auf
die Sitzungsvorlage mit all den Fakten zu den Detailplanungen.
Frau Hugo-Wissemann möchte abwarten, bis die Stellungnahme des
Beirates vorliege, der Anfang September tage. Ein Beschluss könne dann
anschießend direkt im Kreisausschuss oder im Kreistag erfolgen.
Als Kompromiss schlägt stellvertretender
Vorsitzender Herr Wappenschmidt einen Vorbehaltsbeschluss vor. Frau Hugo-Wissemann und Herr Mankowsky unterstützen diesen
Vorschlag. Stellvertretender Vorsitzender
Herr Wappenschmidt formuliert eine erweiterte Beschlussempfehlung und
bringt diese zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig