Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Naturschutzbeirates erhebt der Kreis als Träger der Landschaftsplanung keinen Widerspruch gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegen die 55. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen. 

 


Protokoll:

Stellvertretender Vorsitzender Herr Wappenschmidt erklärt, dass in Rommerskirchen eine Anpassung eines Landschaftsplanes geplant sei, um dort Wohnbebauung zu fördern. Herr Temburg informiert, dass Landschaftspläne die Ziele der Raumordnung zu beachten haben. Der Regionalplan sehe für das betreffende Gebiet “Allgemeiner Siedlungsbereich“ vor. Daher könne der Kreis auch keinen Widerspruch gegen die Planung einlegen. Herr Temburg informiert, dass die Gemeinde Rommerskirchen den Kreis als Träger der Landschaftsplanung von Anfang an aktiv mit eingebunden habe. Herr Temburg betont, dass die fachliche Stellungnahme des Naturschutzbeirates noch nicht vorliege, da noch einige Gutachten in Arbeit seien. Er verweist auf die Sitzungsvorlage mit all den Fakten zu den Detailplanungen.

Frau Hugo-Wissemann möchte abwarten, bis die Stellungnahme des Beirates vorliege, der Anfang September tage. Ein Beschluss könne dann anschießend direkt im Kreisausschuss oder im Kreistag erfolgen.
Als Kompromiss schlägt stellvertretender Vorsitzender Herr Wappenschmidt einen Vorbehaltsbeschluss vor. Frau Hugo-Wissemann und Herr Mankowsky unterstützen diesen Vorschlag. Stellvertretender Vorsitzender Herr Wappenschmidt formuliert eine erweiterte Beschlussempfehlung und bringt diese zur Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig