Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass er sich in der Sache nicht beteilige und auch keinen Einfluss auf Entscheidungen in der Sache nehme.

 

Seine Fraktion sei nicht zufrieden mit der Transparenz im Hinblick auf die Veröffentlichung der Ergebnisse des zweiten Gutachtens, so Kreistagsabgeordneter Elias Ackburally. Er erkundigte inwieweit die Kreistagsabgeordneten Akteneinsicht in der Sache beantragen können.

 

Dezernent Gregor Küpper ergänzte, dass inzwischen ein Antrag auf Herausgabe des Gutachtens von einer Bürgerinitiative bei der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss eingereicht wurde. Dieser Antrag werde derzeit geprüft und die Stadt Dormagen wäre die primär auskunftspflichtige Stelle. Er schlage vor, zunächst den Bürgerantrag, unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen Dritter, zu prüfen. Sollte man dem entsprechen, würde die Politik parallel informiert werden. Sollte man dem nicht entsprechen, komme man zurück auf die Anfrage zum Akteneinsichtsrecht.