Beschluss:

Gemäß dem in der Sitzung gestellten Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN soll keine Empfehlung des Mobilitätsausschusses ausgesprochen und eine aktualisierte Vorlage in den Kreistag eingebracht werden.


Protokoll:

Dezernent Lonnes führte aus, dass die dem Ausschuss vorliegende Vorlage seitens der Verwaltung nochmals überarbeitet werden müsse, da die Fachvereinigung Taxi Mietwagen e.V. zwischenzeitlich einen neuen Antrag, in welchem u.a. das Grundentgelt sich weiter erhöht, gestellt hat. Die Verwaltung sowie die IHK Mittlerer Niederrhein und die Fachverbände sind der einheitlichen Auffassung, dass die Erhöhung der aktuellen Vorlage zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend ist. Dezernent Lonnes führte hierzu aus, dass der Taxitarif nicht frei ausgehandelt wird, sondern dass dieser auf nachvollziehbaren Berechnungen beruht, damit er für die  Unternehmen auch auskömmlich ist. Die angemessene Gewinnerwirtschaftung ist eine gesetzliche Vorgabe nach dem Personenbeförderungsgesetz. Folglich handelt es sich hierbei nicht um eine freie Entscheidung der Politik, sondern um eine gebundene Ermessensentscheidung. Diese sei gerichtlich voll überprüfbar, d.h. es muss eine nachvollziehbare Ermittlung der Höhe des Taxitarifes durchgeführt worden sein. Daher ist eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit der Taxiunternehmen und der übermäßigen Belastung der Nutzer zu berücksichtigen.

Dezernent Lonnes führte weiterhin aus, dass nach Prüfung durch die IHK folgende Punkte für eine Erhöhung sprechen:

1. Die Kosten für das Personal betragen nach Angaben der IHK 50 % der Gesamtkosten. Durch die Erhöhung des Mindestlohns sind diese gestiegen.

2. 30 % entfallen auf die Fixkosten aus. Hierunter werden u.a. die Versicherungen und die Anschaffungskosten berücksichtigt, welche in den letzten Jahren auch gestiegen sind.

3. Die restlichen 20 % sind variable Kosten, hierunter fallen u.a. die Treibstoffpreise, welche vor allem in den letzten Monaten massiv zugenommen haben.

Sowohl die IHK als auch die Verwaltung stimmen den objektiven und nachvollziehbaren  Argumenten der Fachvereinigung zu einer angemessenen Erhöhung zu. Die neue Vorlage wird in der Kreistagssitzung vorgestellt, in dieser wird eine entsprechende Abwägung zwischen dem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz und angemessener Gewinnerzielung für die Taxiunternehmen und den Interessen der Verbraucher nachvollziehbar dargelegt werden. Die entsprechende Satzung soll nach Möglichkeit schon vor Weihnachten Rechtskraft erlangen, da es sonst für die Prüfung durch das Eichamt zeitlich knapp wird.

Ausschussmitglied Ackburally bedankte sich für die ausführliche Darstellung der Hintergründe der Vorlage durch den Dezernenten und beantragte für die Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf eine Empfehlung durch den Ausschuss zu verzichten und den Tagesordnungspunkt auf den Kreistag zu vertagen, da die Fraktionen keine Chance auf vorherige Beratung des überarbeiteten Antrags hatten.

Ausschussmitglied Becker als Sprecher der CDU Fraktion schließt sich dem Antrag seines Vorredners an.

Ausschussmitglied Peters führte ergänzend hierzu aus, dass man bei der Diskussion über die Kostenerhöhung auch über die Einführung von Sozialtarifen nachdenken sollte, insbesondere z.B. bei medizinischen Fahrten. Dezernent Lonnes entgegnete hierzu, dass die Einführung von Sondertarifen so nicht möglich sei, da dies nicht die Kosten für die Taxiunternehmen decken würde. Hierfür gebe es im Einzelfall Erstattungen durch die Krankenkassen. Eine pauschale Reduzierung der Taxikosten könne nicht erfolgen, da die Ausgaben der Taxiunternehmer hierdurch nicht reduziert werden.

Ausschussmitglied Stupp ergänzte, dass man der vorliegenden Erhöhung grundsätzlich zustimmen würde, aber aufgrund der fehlenden konkreten Zahlen mit einer Verweisung in den Kreistag einverstanden ist. Weiterhin merkte er an, dass bei dem Antrag des Fachverbandes die Erhöhung des Mindestlohnes nicht korrekt dargestellt wurde. Dezernent Lonnes sagte zu, dass man sich in Vorbereitung auf die Vorlage für den Kreistag sämtliche Zahlen nochmal prüfen wird.

Ausschussvorsitzender Demmer fragte nach, warum es sich bei der Entscheidung um eine gebundene Ermessensentscheidung handeln würde. Dezernent Lonnes erläuterte hieraufhin nochmal, dass die Entscheidung vollständig gerichtlich überprüfbar ist. Daher ist eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den Interessen der Taxiverbände (Gewinnerzielungspflicht) und den Interessen der Verbraucher zwingend notwendig. Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Preiselastizität und dass die Nachfrage bei höheren Kosten sinken würde. Dies wurde von Dezernent Lonnes so bestätigt.

Auf Nachfrage erläuterte Dezernent Lonnes, dass der Punkt der Gewinn- oder Nutzenschwelle sehr schwer auszumachen sei, da er bei jedem Unternehmer unterschiedlich ist. Hierbei verlässt sich die Verwaltung auf die Fachkenntnis der IHK. Aktuell ist weiterhin ein Gutachten beauftragt worden, welches die zukünftige Erteilung von Taxikonzessionen beurteilen soll. Auch hier wird die Wirtschaftlichkeit in Hinsicht auf die Anzahl der Taxiunternehmen im Kreis geprüft.

Nach der Aussprache stellte der Ausschussvorsitzende den vorgebrachten Antrag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen