Sitzung: 25.08.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/1502/XVII/2022
Beschluss:
Gemäß dem in der Sitzung gestellten Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN soll keine Empfehlung des Mobilitätsausschusses ausgesprochen und eine aktualisierte Vorlage in den Kreistag eingebracht werden.
Protokoll:
Dezernent Lonnes führte aus, dass die
dem Ausschuss vorliegende Vorlage seitens der Verwaltung nochmals überarbeitet
werden müsse, da die Fachvereinigung Taxi Mietwagen e.V. zwischenzeitlich einen
neuen Antrag, in welchem u.a. das Grundentgelt sich weiter erhöht, gestellt hat.
Die Verwaltung sowie die IHK Mittlerer Niederrhein und die Fachverbände sind
der einheitlichen Auffassung, dass die Erhöhung der aktuellen Vorlage
zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend ist. Dezernent Lonnes führte hierzu aus, dass der Taxitarif nicht frei
ausgehandelt wird, sondern dass dieser auf nachvollziehbaren Berechnungen
beruht, damit er für die Unternehmen
auch auskömmlich ist. Die angemessene Gewinnerwirtschaftung ist eine
gesetzliche Vorgabe nach dem Personenbeförderungsgesetz. Folglich handelt es
sich hierbei nicht um eine freie Entscheidung der Politik, sondern um eine
gebundene Ermessensentscheidung. Diese sei gerichtlich voll überprüfbar, d.h.
es muss eine nachvollziehbare Ermittlung der Höhe des Taxitarifes durchgeführt
worden sein. Daher ist eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit der
Taxiunternehmen und der übermäßigen Belastung der Nutzer zu berücksichtigen.
Dezernent Lonnes führte weiterhin aus,
dass nach Prüfung durch die IHK folgende Punkte für eine Erhöhung sprechen:
1. Die Kosten
für das Personal betragen nach Angaben der IHK 50 % der Gesamtkosten. Durch die
Erhöhung des Mindestlohns sind diese gestiegen.
2. 30 %
entfallen auf die Fixkosten aus. Hierunter werden u.a. die Versicherungen und
die Anschaffungskosten berücksichtigt, welche in den letzten Jahren auch
gestiegen sind.
3. Die
restlichen 20 % sind variable Kosten, hierunter fallen u.a. die
Treibstoffpreise, welche vor allem in den letzten Monaten massiv zugenommen
haben.
Sowohl die IHK als auch die Verwaltung stimmen
den objektiven und nachvollziehbaren
Argumenten der Fachvereinigung zu einer angemessenen Erhöhung zu. Die
neue Vorlage wird in der Kreistagssitzung vorgestellt, in dieser wird eine
entsprechende Abwägung zwischen dem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz
und angemessener Gewinnerzielung für die Taxiunternehmen und den Interessen der
Verbraucher nachvollziehbar dargelegt werden. Die entsprechende Satzung soll
nach Möglichkeit schon vor Weihnachten Rechtskraft erlangen, da es sonst für
die Prüfung durch das Eichamt zeitlich knapp wird.
Ausschussmitglied Ackburally bedankte sich
für die ausführliche Darstellung der Hintergründe der Vorlage durch den
Dezernenten und beantragte für die Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf
eine Empfehlung durch den Ausschuss zu verzichten und den Tagesordnungspunkt
auf den Kreistag zu vertagen, da die Fraktionen keine Chance auf vorherige
Beratung des überarbeiteten Antrags hatten.
Ausschussmitglied Becker als Sprecher der CDU
Fraktion schließt sich dem Antrag seines Vorredners an.
Ausschussmitglied Peters führte ergänzend
hierzu aus, dass man bei der Diskussion über die Kostenerhöhung auch über die
Einführung von Sozialtarifen nachdenken sollte, insbesondere z.B. bei
medizinischen Fahrten. Dezernent Lonnes
entgegnete hierzu, dass die Einführung von Sondertarifen so nicht möglich sei,
da dies nicht die Kosten für die Taxiunternehmen decken würde. Hierfür gebe es
im Einzelfall Erstattungen durch die Krankenkassen. Eine pauschale Reduzierung
der Taxikosten könne nicht erfolgen, da die Ausgaben der Taxiunternehmer
hierdurch nicht reduziert werden.
Ausschussmitglied Stupp ergänzte, dass man der
vorliegenden Erhöhung grundsätzlich zustimmen würde, aber aufgrund der
fehlenden konkreten Zahlen mit einer Verweisung in den Kreistag einverstanden
ist. Weiterhin merkte er an, dass bei dem Antrag des Fachverbandes die Erhöhung
des Mindestlohnes nicht korrekt dargestellt wurde. Dezernent Lonnes sagte zu, dass man sich in Vorbereitung auf die
Vorlage für den Kreistag sämtliche Zahlen nochmal prüfen wird.
Ausschussvorsitzender Demmer fragte nach,
warum es sich bei der Entscheidung um eine gebundene Ermessensentscheidung
handeln würde. Dezernent Lonnes
erläuterte hieraufhin nochmal, dass die Entscheidung vollständig gerichtlich
überprüfbar ist. Daher ist eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den
Interessen der Taxiverbände (Gewinnerzielungspflicht) und den Interessen der
Verbraucher zwingend notwendig. Der Ausschussvorsitzende
verwies auf die Preiselastizität und dass die Nachfrage bei höheren Kosten
sinken würde. Dies wurde von Dezernent
Lonnes so bestätigt.
Auf Nachfrage erläuterte Dezernent Lonnes, dass der Punkt der
Gewinn- oder Nutzenschwelle sehr schwer auszumachen sei, da er bei jedem
Unternehmer unterschiedlich ist. Hierbei verlässt sich die Verwaltung auf die
Fachkenntnis der IHK. Aktuell ist weiterhin ein Gutachten beauftragt worden,
welches die zukünftige Erteilung von Taxikonzessionen beurteilen soll. Auch
hier wird die Wirtschaftlichkeit in Hinsicht auf die Anzahl der Taxiunternehmen
im Kreis geprüft.
Nach der Aussprache stellte der Ausschussvorsitzende den vorgebrachten Antrag
zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen