Beschluss:

Ohne. Der Naturschutzbeirat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Protokoll:

Beiratsmitglied Meyer-Ricks nahm Bezug auf den Beratungsverlauf auch zum letzten Tagesordnungspunkt. Er wolle der Verwaltung keinesfalls die Sachkunde absprechen. Er vermisse jedoch bei komplexeren Planungen Vertreter des Projektträgers, die bei auftretenden Sachfragen in der Diskussion sicher besser Auskunft geben könnten.

Er schlage daher vor, zukünftig die Projektträger zur Sitzung zwecks etwa erforderlicher Erläuterungen einzuladen.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach stimmte dem Vorschlag aus seiner Sicht zu. Auch wenn man Vertrauen zu den Aussagen der Verwaltung habe, seien verschiedene Fragen zu den Projekten mit den Projektträgern sicher besser zu klären.

 

Herr Lörner erklärte, dass Vertreter des Planungsamtes der Gemeinde nach der Verschiebung der Sitzung terminlich leider verhindert seien. Die Kreisplanung sei jedoch von Anfang an eng in die Planung eingebunden gewesen.

Er verwies auch auf den im Sitzungssaal ausliegenden städtebaulichen Entwurf.

Die Planung sei bereits in der Beiratssitzung im Mai vorgestellt worden. Es gehe um eine gemeindliche Bauleitplanung zur Entwicklung eines Baugebietes in Rommerskirchen-Gill. Der Bereich sei im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.

Der städtebauliche Entwurf sehe eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und auch namensgebend zu Höfen gruppierten kleineren Eigenheimen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, vor. Diese sollten neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens auf dem Land ermöglichen. Dazu komme eine Kindertagesstätte im Gebiet zur ortsnahen Betreuung.

Die Erschließung sei ringförmig vorgesehen, auch mit einem Radweg entlang des Gillbachs, der das Gebiet direkt mit dem Bahnhof Rommerskirchen verbinde.

Das gesamte Gebiet sei derzeit Landschaftsschutzgebiet. Da es aber im Regionalplan, der auch Landschaftsrahmenplan sei, als Siedlungsbereich dargestellt sei, müsse der Rhein-Kreis Neuss als Träger der Landschaftsplanung dem folgen und die Landschaftsplanung diesem Ziel der Raumordnung anpassen. Die Grenze des am Gillbach verbleibenden Landschaftsschutzgebietes entspreche der Grenze des Entwicklungszieles 8 „Renaturierung von Fließgewässern“ nach dem Landschaftsplan und der Grenze des in der LANUV-Kartierung dargestellten Biotopverbundraumes. Die konkrete Grünplanung werde noch in Abstimmung mit der Kreisplanung erarbeitet. Angestrebt sei, an Stelle der heutigen Intensiväcker dort auentypisches Extensivgrünland zu entwickeln, welches auch flache Mulden zur Versickerung des Niederschlagswassers umfassen werde.

Mit Blick auf Starkregenereignisse würden im Baugebiet verschiedene Grünzüge mit Mulden bogenförmig angelegt. Hierdurch erfolge eine Abpufferung vor der Ableitung in die Aue zur Versickerung.

Das Gesamtgebiet werde relativ stark durchgrünt, um u. a. den Frischluftaustausch sicherzustellen.

Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung seien wunschgemäß vorgelegt worden. Im Ergebnis werde hinsichtlich der planungsrelevanten Arten lediglich ein gewisser Nahrungsraumverlust vorliegen.

 

Beiratsmitglied Bolz fragte nach einer vorgesehenen Flachdachbegrünung und kritisierte die insbesondere im Bereich der bezeichneten Höfe stark verdichtete Bebauung mit geringen Abständen. Seines Erachtens solle die Bebauung zum Außenbereich hin aufgelockerter vorgesehen werden.

 

Herr Lörner wies darauf hin, dass Flachdächer im städtebaulichen Entwurf grün ausgeprägt seien. Es sei also vorgesehen, in dieser Richtung etwas zu tun. Man werde als Kreisplanung diese Anregung auch vorbringen, falls es nicht bereits von der Gemeinde so vorgesehen sei.

Im Bereich der Höfe lägen tatsächlich nur kleine Individualgrundstücke vor; dafür gebe es aber die gemeinschaftlich zu nutzenden Höfe, die als Freiflächen genutzt werden könnten. Das Konzept sehe nur kleine Terrassen oder Gärten vor, dafür aber die Hofbereiche zur gemeinschaftlichen Nutzung.

 

Beiratsmitglied Kallen erklärte, dass die Bebauung sehr viel näher an den Gillbach rücke als heute. In dem verbleibenden Landschaftsschutzgebiet liege dann noch ein Kinderspielplatz mit Zuwegung. Er frage sich, ob man den Spielplatz nicht auf die andere Seite der Kindertagesstätte verlegen und diesen Bereich frei lassen könne. Dies werde dem Gewässer und seinem Umfeld zugutekommen.

 

Herr Lörner sagte zu, auch diesen Punkt in den kommenden Gesprächen anzusprechen.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Vorsitzender Grimbach fasste zusammen, dass der Beirat die Erläuterungen zur Kenntnis nehme.