Sitzung: 14.09.2022 Gesundheitsausschuss
Vorlage: 53/1539/XVII/2022
Protokoll:
Vorgetragen von Herrn Dezernent Küpper:
In der vorletzten Sitzung des
Gesundheitsausschusses ist aufgrund eines Antrages von Bündnis 90/Die Grünen
und der SPD die Thematik eines Drogenkonsumraumes im RKN bereits aufgerufen
worden. Zu der Thematik gibt es eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung von
1995, welche das ganze Thema bei der Stadt Neuss platziert. Daher wird das
weitere Vorgehen so skizziert, dass wir uns mit dem neuen Drogen-Konzept der
Stadt Neuss auseinandersetzen werden und dieses Thema dort einbringen.
Der im Ausschuss erarbeitete Fragenkatalog zu der
Thematik wurde nun von der Landesstelle Sucht (jetzt umfirmiert zu:
Suchtkooperation NRW) ausführlich beantwortet. Die komplette Antwort ist den
Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden.
Generell lässt sich eher eine positive Einschätzung
der Suchtkooperation bezüglich eines Drogenkonsumraums feststellen. Negative
Entwicklungen, die mit der Schaffung eines solchen Raumes in Verbindung
gebracht und befürchtet wurden, sind in der Antwort entkräftet worden.
Allerdings gibt es zu anderen Basisdaten, wie z.B. den Kosten, keine konkreten
Angaben. Hier wird darauf verwiesen, dass dies ganz darauf ankommt, in welchem
Umfang und an welchem Standort dies umgesetzt wird.
Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass
Öffentlichkeitsarbeit, die Mitnahme des Umfeldes sowie die Beteiligung der
Bürger in den Quartieren zwingend notwendig ist um die Akzeptanz für die
Kreierung solcher Konsumräume zu schaffen. Zudem wird betont, dass es wichtig
ist, dass die Betreiber solcher
Konsumräume die entsprechende Umfeld-Betreuung wirklich ernst nehmen.
Als nächstes wird Herr Küpper auf die Stadt Neuss
zugehen, die hier formal juristisch federführend ist, um Gespräche zu führen
inwiefern die Vorschläge des Ausschusses bezüglich des Drogenkonsumraums mit in
das Drogenkonzept der Stadt Neuss eingearbeitet werden können.
Anfrage von Herrn Cöllen: Suchtproblematik ist ja
nicht exklusiv für die Stadt Neuss, sondern kann kreisweit im Rhein-Kreis Neuss
aufgefunden werden. Hat der RKN in dieser Thematik keine Konzeption oder
Ambition hier selber tätig zu werden und überlässt dies ganz der Stadt Neuss?
Antwort von Herrn Küpper: Wir werden uns an die
Abmachung von 1995 halten, welche mit der Stadt Neuss geschlossen wurde. Klar ist,
dass dieser Drogenkonsumraum der Stadt Neuss für den ganzen Kreis ansprechbar
wäre. Es wird nicht ignoriert, dass die Problematik des Drogenkonsums auch in
anderen Kommunen vorhanden ist, aber eine zentrale Anlaufstelle scheint in dem
Fall der richtige und sinnvollere Weg zu sein und ist nicht nur juristisch durch
die Abmachung vorausgesetzt.
Der Fortschritt in dem Bereich wird weiterhin
beobachtet und der Ausschuss entsprechend auf dem Laufenden gehalten werden.
Sobald das Drogenkonzept der Stadt Neuss weiter ausgearbeitet ist, wird ein
Vertreter der Stadt in diesen Ausschuss eingeladen, um das Konzept entsprechend
vorzustellen.