Protokoll:

Frau Dr. Flick nahm Bezug auf die Mitteilung, in der zum UNESCO-Welterbe aufgeführt wurde, dass im Rhein-Kreis Neuss die Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes“ liege und hierfür ein offizieller Welterbebeauftragter benannt werden müsse, der Managementpläne aufzustellen und fortzuschreiben habe. Sie fragte nach, welche Auswirkungen das auf den Rhein-Kreis Neuss habe.

 

Herr Lörner erläuterte, dass dies den Rhein-Kreis Neuss nicht betreffe, der Welterbebeauftragter sei beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelt.